Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in der Stadt Baden-Baden bei 132, in der Stadt Rastatt bei 244. Der Landkreis Rastatt liegt mit 140 zwischen diesen beiden Werten
Zwischen 21 und 5 Uhr dürfen die Menschen die eigene Wohnung dann nur noch aus triftigen Gründen verlassen. Dazu zähle auch die Teilnahme an religiösen Feiern wie einer Osternacht. Auch der Besuch des Partners sowie das Verlassen der Wohnung aus medizinischen Gründen oder zum Arbeiten bleiben erlaubt.
Die Ausgangssperre gilt zunächst bis zum 18. April. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz vor Ablauf dieser Frist fünf Tage in Folge unter 100 liegen, würde das Gesundheitsamt die Ausgangsbeschränkungen vorher aufheben.
Bisher kaum Ausgangsbeschränkungen im Land
Während mittlerweile viele Landkreise in Baden-Württemberg die sogenannte "Notbremse" gezogen haben, sind Ausgangsbeschränkungen bisher noch die Ausnahme. Hat ein Land- oder Stadtkreis drei Tage hintereinander eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 100, greift die "Notbremse". Dann müssen Lockerungen zurückgenommen werden. Unter anderem müssen Einzelhandel, Museen oder Zoos wieder schließen. Statt Terminshopping darf man nur noch bestellte Waren abholen.
Land und Bund drohen mit klaren Vorgaben
Neben Rastatt und Baden-Baden haben die Gesundheitsämter in Mannheim und Schwäbisch Hall Ausgangsbeschränkungen erlassen. Die baden-württembergische Landesregierung will nach Informationen des SWR darauf hinwirken, dass bei Inzidenzen deutlich über 100 weitere Landkreise nächtliche Ausgangssperren verhängen. Möglicherweise würden Kreise auch dazu verpflichtet. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) fordert ein strengeres Vorgehen und nennt Ausgangsbeschränkungen "ein wirksames Mittel".