In den Telefonaten soll unter anderem behauptet worden sein, ein Angehöriger habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und müsse nun in Haft, was nur durch die Zahlung einer hohen Kaution abgewendet werden könne. So sollen die Täter versucht haben, an Bargeld und Wertgegenstände zu kommen. Als Abholerin soll eine 13-jährige und damit strafunmündige Verwandte des Angeklagten fungiert haben. Im März dieses Jahres habe der Angeklagte auf diese Weise von einer Geschädigten in Münsingen mindestens 17.000 Euro erhalten, so der Vorwurf. Bei Taten in Bruchsal und Pirmasens hätten die Geschädigten den Betrug bemerkt.