Jemand hält eine abgesetzte FFP2-Maske in der Hand. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Marijan Murat)

Wegen Maskenpflicht

Lebenshilfen aus der Region schreiben offenen Brief an Lauterbach

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Laura Bisch
Laura Bisch, Reporterin und Redakteurin im SWR Studio Karlsruhe (Foto: SWR, SWR)

Die Lebenshilfen der Region haben einen offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Lauterbach geschrieben. Der Inhalt: das - nach Ansicht der Lebenshilfen - praxisferne Infektionsschutzgesetz.

Im Zentrum des gemeinsamen Briefes der Lebenshilfen in der Region an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) steht die Maskenpflicht. Sie gilt nach dem aktuell geltenden Infektionsschutzgesetz in öffentlichen Räumen von Alten- und Pflegeheimen.

Lebenshilfen: Infektionsschutzgesetz soll geändert werden

Die gemeinsame Forderung der Lebenshilfen in dem Brief: das Infektionsschutzgesetz "vom Tisch" nehmen. Außerdem fordern die Verantwortlichen eine Vorschrift, "die uns je nach Gefährdungslage und Analyse in die Lage versetzt, die notwendigen und zielführenden Maßnahmen zu ergreifen". In dem Brief heißt es dazu:

"Wir wollen Gesetze anwenden. Dazu müssen diese klar, nachvollziehbar und sachgerecht sein."

Die Alternative, Gesetze zu ignorieren oder klammheimlich zu unterwandern, ist nach Ansicht der Lebenshilfen keine Lösung. Außerdem heißt es in dem Brief: "Uns eint das Bemühen um größtmöglichen Schutz und Fürsorge der uns anvertrauten Menschen. Aber wir wollen dafür auch gesetzliche Grundlagen, die angemessen und sind und nicht diskriminieren".

"Der von Ihnen zu verantwortende § 28 b Infektionsschutzgesetz ist verfassungswidrig, weil er diskriminierende Wirkung gegen behinderte und alte Menschen entfaltet und damit gegen Artikel 3 Absatz 3 unseres Grundgesetzes verstößt."

Menschen mit Behinderung diskriminiert?

Nach Ansicht von Michael Auen, Hauptgeschäftsführer der Hagsfelder Werkstätten Karlsruhe, sind die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes alleine schon deswegen unwürdig, weil sie "allein auf die Behinderung der Menschen abstellen".

Die Vulnerabilität eines geistig behinderten Menschen ist laut Auen jedoch nicht größer als bei anderen, erklärte Auen nach einer Pressemitteilung der Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH (HWK).

Maskenpflicht in Lebenshilfe - aber nicht in freier Wirtschaft

Laut Auen gebe es in den Werkstätten kein höheres Infektionsrisiko als in der freien Wirtschaft, wo weniger strenge Regelungen gelten, etwa was die Maskenpflicht angeht. Ähnlich sieht das Rupert Felder, der Vorsitzende der Lebenshilfe Rastatt/ Murgtal. Er erklärte:

"In den Werkstätten der Lebenshilfe erleben Menschen mit Behinderung weitgehend Arbeitsverhältnisse wie in der freien Wirtschaft. Eine Rechtfertigung, dass alle Beschäftigten unabhängig von Abstandssituationen und betrieblichen Abläufen permanent FFP2-Masken tragen sollen, gibt es daher nicht."

Vielmehr müsse auch hier die Corona-Arbeitsstätten-Verordnung gelten, die keine generelle Masken- und Testpflicht erfordert, sondern je nach spezifischer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen für erforderlich erklärt, die vom Arbeitgeber umzusetzen sind.

Kritik an "Vorschriftenlage nach Kalender"

Die Lebenshilfen kritisieren außerdem die "starre, am Kalender und nicht an der Gefährdung ausgerichtete Vorschriftenlage". Auen erklärte, der Bundesgesundheitsminister inseriere über ganze Zeitungsseiten, dass alle nicht wüssten, was der Herbst bringe - "aber bereits seit 1. Oktober sind die Bewohner der Einrichtungen für Menschen mit Behinderung verpflichtet, auch im Haus eine Maske zu tragen". Das ist nach Ansicht von Auen "unverhältnismäßig und willkürlich".

Bußgeld von 25.000 Euro Höhe

Rupert Felder, Vorsitzender der Lebenshilfe Rastatt/Murgtal, ergänzte: "Einem Menschen in einer unserer Einrichtungen mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro für eine nicht getragene Maske zu bedrohen, ist ohne Beispiel und zeugt davon, dass der Gesetzgeber die wirtschaftliche und tatsächliche Lage in unseren Einrichtungen nicht kennt".

Lebenshilfen fühlen sich nicht gehört

Für Felder ist klar: "Wir müssen zu diesem Mittel greifen, weil wir den Eindruck haben, dass die bisherigen Wortmeldungen und Proteste nicht beim Minister angekommen sind oder von ihm nicht zur Kenntnis genommen werden".

Erst am Montag hatten Einrichtungen der Diakonie Baden in Karlsruhe gegen die Regeln des Infektionsschutzgesetzes protestiert.

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Lebenshilfe hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt

Die Lebenshilfe Rastatt/Murgtal hatte Anfang Oktober Verfassungsbeschwerde gegen das am 1. Oktober in Kraft getretene Gesetz eingelegt. Auf Nachfrage des SWR erklärte der Vorsitzende Felder, man habe bislang außer einer Eingangsbestätigung und einem Aktenzeichen nichts vom Gericht gehört.

Auch bei der Verfassungsbeschwerde hatten sich die Lebenshilfen der Region von Achern, Pforzheim, Karlsruhe und Bühl angeschlossen.

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