Unter anderem wird in der Corona-Verordnung festgehalten, dass Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) tätig sind, durchgängig eine FFP2-Maske tragen müssen. Menschen, die zudem in einer besonderen Wohnform leben, müssten demnach bis zu 16 Stunden am Tag einen solchen Mund- und Nasenschutz tragen. Das stößt auf Kritik.
"Man kann im Bierzelt tanzen, singen, sich umarmen und wir haben hier eine zweite Parallelwelt, in der völlig andere Regeln gelten."
Lebenshilfe: Regelung unwürdig und diskriminierend
Von der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Bruchsal-Bretten e.V. heißt es in einer Pressemitteilung, dass die Regelungen unwürdig und diskriminierend seien. Das Ansteckungsrisiko eines Menschen mit geistiger Behinderung sei grundsätzlich nicht größer als bei anderen Menschen. Aus ihrer Sicht sollten die Maßnahmen deshalb wie bisher je nach Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden.
Verfassungsbeschwerde wegen Maskenpflicht
Neben der eingereichten Verfassungsbeschwerde stellen die Lebenshilfen in der Region Mittelbaden auch einen Antrag auf einstweilige Anordnung. Vereinfacht gesagt: einen Eilantrag, um die Maskenpflicht unter anderem in Werkstätten für Menschen mit Behinderung nächstmöglich außer Kraft zu setzen.

Kritik auch von Wohlfahrt und Pflege
Auch Wohlfahrtsverbände, Pflegeeinrichtungen und Caritas äußerten sich ablehnend, dass Heimbewohner außerhalb ihres Zimmers Maske tragen müssen. "Die Maskenpflicht ist ein massiver Verstoß gegen das Recht auf Selbstbestimmung und soziale Teilhabe der betroffenen Menschen", schreiben der "Paritätische", der Sozialverband VdK sowie verschiedene Einrichtungen in einer gemeinsamen Mitteilung.