Die 2G-Regel wird in immer mehr gesellschaftlichen Bereichen angewandt, egal ob in Fußballstadien oder Kulturstätten. Immer öfter reicht ein negativer Corona-Test nicht mehr aus, um Konzerte oder Fußballspiele zu besuchen.
Corona-Landesverordnung ermöglicht 2G als Option
Baden-Württemberg lässt Gastronomen und Veranstaltern mit dem sogenannten 2G-Optionsmodell die Wahl, zumindest in der Basis- und der Warnstufe. Sobald Alarmstufe erreicht wird, gilt sowieso 2G. Kirchen und Gottesdienste sind von diesen Einschränkungen allerdings ausgenommen, solange es ein Hygienekonzept gibt, Masken getragen werden und die Kontaktdaten erfasst werden.
Alle religiösen Veranstaltungen Neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg: Gottesdienste offen für Ungeimpfte
Seit Donnerstag gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Gottesdienste können demnach ohne festgelegte Einschränkungen in allen Warnstufen stattfinden. mehr...
Dennoch ist 2G auch in den Kirchen ein Thema. Der badische Landesbischof Jochen Cornelius-Bundschuh warnte nun in einem Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vor einer Ausweitung der 2G-Regeln. "Es gibt Situationen, wo 2G Sinn macht. Etwa für Gastronomen oder Kulturveranstalter. Aber es ist falsch, die 2G-Regel als Druckmittel einzusetzen, um Menschen zur Impfung zu drängen", so Cornelius-Bundschuh.
Auch Ungeimpfte müssen Gottesdienste besuchen dürfen
Vor allem für Gottesdienste hält der Landesbischof eine 2G-Regel nicht für angemessen. Menschen dürften wegen ihres Impfstatus nicht von der Kirche abgewiesen werden.
"Unsere Gottesdienste sind immer offen für alle."
Gleichzeitig müsse man auch in Gottesdiensten auf die Gesundheit aller achten. Außerdem, so Cornelius-Bundschuh weiter, kann es in besonderen Gottesdiensten sinnvoll sein, die 3G-Regel anzuwenden. Dann könnten mehr Menschen mitfeiern, weil man keine Abstände mehr einhalten müsse.