Laut Landrat Christoph Schnaudigel (CDU) sei seit Wochen keine ansteigende Tendenz zu beobachten. Deshalb werde man die Ausgangsbeschränkungen nicht über den 7. März hinaus verlängern, heißt es in einer Mitteilung. Das bedeutet, dass ab Montag alle Bürgerinnen und Bürger ohne Grund auch abends und nachts ihre Wohnungen verlassen dürfen.
"Sollten die Inzidenzwerte aber wieder deutlich auf über 100 steigen müssen wir nachdenken, entsprechend der nun vereinbarten Notbremse, wieder strengere Regeln einzuführen."
Wegfall der Ausgangssperre trotz 50er Inzidenz
Als die regionale Ausgangssperre am 11. Februar erlassen wurde, hatte der Kreis Karlsruhe eine Inzidenz von 67, mittlerweile liegt der Wert bei 54,1. Eigentlich sind die Landkreise angehalten, nächtliche Ausgangsbeschränkungen zu erlassen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz stetig über 50 liegt. Das ist im Kreis Karlsruhe der Fall. Allerdings müsste auch ein diffuses Infektionsgeschehen vorliegen. Laut Schnaudigel funktioniere die Kontaktpersonennachverfolgung aber derzeit im Kreis.
Lob für Öffnungsstrategie
Schnaudigel lobt die Lockerungsstrategie, die Bund und Länder am Mittwochabend beschlossen hatten. "Der beschlossene Vierklang aus Impfen, Testen, Kontaktverfolgung und Lockerungen geht in die richtige Richtung", so der Landrat.
In den nächsten Tagen hätten die mobilen Impfteams in allen Pflegeheimen die Zweitimpfungen verabreicht. In einem nächsten Schritt werden die Teams auch die über 80-Jährigen impfen, die nicht in einem Heim leben. Im April soll ein Großteil aller Impfwilligen der ersten Priorität geimpft sein.
Im Kreis Karlsruhe gilt seit Beginn des Lockdowns eine nächtliche Ausgangssperre, zunächst die landesweite, seit Mitte Febuar dann regionale Beschränkungen.