Offene WC-Tür (Foto: IMAGO, IMAGO / Panthermedia)

Mitarbeiter bekommen Lohnerhöhung

Urteil im Gaggenauer Toilettenstreit: König Metall muss zahlen

Stand
AUTOR/IN
Patrick Neumann
Patrick Neumann (Foto: SWR, SWR -)

Ein Streit über sanierungsbedürftige Toiletten bei einer Gaggenauer Firma schaffte es bis vors Bundesarbeitsgericht. Dort bekamen die Mitarbeiter vollumfänglich recht.

Mitarbeiter der Firma König Metall hatten vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt gegen ihren Arbeitgeber geklagt. Es ging dabei um sanierungsbedürftige Toiletten und eine daraus resultierende Gehaltsforderung. Das Gericht entschied: König Metall muss deren Gehälter rückwirkend um 0,5 Prozent erhöhen.

Kläger beziehen sich auf alten Tarifvertrag

Die Kläger beriefen sich auf einen Tarifvertrag, der zum 1. April 2018 in Kraft getreten war. In diesem mit der IG Metall ausgehandelten Haustarifvertrag wurde den Mitarbeitern eine Gehaltserhöhung von 0,5 Prozent zugesichert, falls bestimmte den Betrieb betreffende Vereinbarungen von Seiten der Firma nicht umgesetzt würden.

König Metall erfüllte die Vereinbarungen - lediglich die Sanierung der Toiletten, die für den 1. Juli 2019 versprochen war, verzögerte sich um einige Tage. An den Toilettenräumen hatte es über Jahre hinweg Kritik gegeben, weil die WCs immer wieder verstopft gewesen sein sollen.

Gericht: Gehälter müssen erhöht werden

Das nahmen einige der Mitarbeiter zum Anlass, auf rückwirkende Erhöhung der Entgelte um 0,5 Prozent zu klagen. Das Landesarbeitsgericht Freiburg gab ihnen kürzlich bedingt recht. Allerdings billigte man ihnen nur eine anteilige Erhöhung der Entgelte in Höhe von 0,1 Prozent zu, da ja die anderen vertraglichen Vereinbarungen von Seiten der Firma pünktlich erfüllt worden waren.

Das Bundesarbeitsgericht entschied jetzt auf Erfüllung der Gesamtforderung. In der Urteilsbegründung hieß es wörtlich, die Bedingung für die Erhöhung der Gehälter sei aufgrund der unvollständigen Durchführung der vereinbarten Maßnahmen eingetreten.