Wölfe sind nach neuem EU-Recht in Zukunft nicht mehr "streng geschützt", sondern nur noch "geschützt". Damit könnten sie demnächst auch bejagt werden. Allerdings nicht in Baden-Württemberg. Denn eine wichtige Voraussetzung für die Wolfsjagd ist hier nicht erfüllt: Ihr Bestand ist nicht gesichert und das ist auch in Zukunft eine zwingende Voraussetzung für das sogenannte Wolfsmanagement.

Wölfe im Nordschwarzwald sind nicht auffällig geworden
Zwei Wölfe leben im Nordschwarzwald und haben hier ihr Revier. Der eine ist der neun Jahre alte Wolf vom Kaltenbronn, in Fachkreisen auch als GW852m bekannt. Er hat im oberen Enztal schon einmal 40 Schafe entweder gerissen oder in den Tod getrieben. Trotzdem gilt er bislang nicht als auffällig. Denn er hat nach Ansicht von Experten aus dem Umweltministerium das getan, was Wölfe tun, wenn man sie lässt: Er hat einen nicht wolfsgerecht gesicherten Weidezaun überwunden und ist in die Schafsherde eingefallen.
Niemand mag bezweifeln, dass dieser Übergriff im Jahr 2018 mit insgesamt 42 getöteten Schafen für deren Schäfer Gernot Fröschle eine sehr traurige Erfahrung war. Und jeder kann verstehen, dass Gernot Fröschle spätestens seit diesem Vorfall auf Wölfe nicht mehr gut zu sprechen ist. Trotzdem wird GW852m auch von den Jägern nicht als "Problemwolf" angesehen. Der Rastatter Kreisjägermeister Frank Schröder sagt: Der Murgtalwolf habe sich ganz normal, also wolfsartig verhalten.

Die beiden Wolfsrüden stehen unter verschärfter Beobachtung
Malte Bickel, Wolfsmanager im Stuttgarter Umweltministerium, weist darauf hin, dass GW852m nicht als schadstiftender Wolf betrachtet wird. Das sei erst dann der Fall, wenn er mehrfach einen wolfsabweisenden Zaun überwunden habe. Trotzdem sagt auch Bickel: Der Murgtalwolf steht unter verschärfter Beobachtung. Gleiches gilt übrigens auch für GW2672m. Das ist der Wolf von der Hornisgrinde. Er stammt aus Österreich und ist seit Sommer 2023 im Nordschwarzwald sesshaft. Der Wolf von der Hornisgrinde zeichnet sich durch seine besondere Neugierde aus.
Hornisgrindewolf ist besonders neugierig
Etliche Besucher in der Region Herrenwies berichten von Begegnungen mit dem Tier. Dabei ist ein Muster durchgängig. Die Wolfsbegegnungen fanden überwiegend während der Paarungszeit der Wölfe im Winter statt und es waren jeweils nur Hundebesitzer betroffen. Nach Einschätzung von Wolfsmanager Malte Bickel ist GW2672m überhaupt nicht an Menschen interessiert, sondern nur an läufigen Hündinnen, weil er einen starken Fortpflanzungsdrang hat. Das werde sich wohl so lange nicht ändern, bis der Wolfsrüde einer Fähe, also einem weiblichen Wolf begegnet. Für den Menschen bestehe keine Gefahr, so Bickel.
EU schwächt Schutzstatus ab Abschuss leichter möglich: Wie geschützt bleibt der Wolf im Südwesten?
Das EU-Parlament hat entschieden: Der Wolf hat künftig nur noch den Status "gefährdet" – nicht mehr "stark gefährdet". Was bedeutet das für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz?
Solange der Wolfsbestand im Land gefährdet ist, werden Wölfe nicht bejagt
Diese Einschätzung wird auch von Kreisjägermeister Frank Schröder geteilt. Von beiden Wölfen, so sagt er, gehe nur eine relativ kleine Gefährdung aus. Trotzdem begrüßt Schröder die neue Regelung der EU und hofft, dass sie möglichst noch dieses Jahr in Bundesrecht überführt wird. Denn dann wären Wölfe jagdbar. Das sei in anderen Bundesländern, vor allem im Nordosten Deutschlands, dringend nötig. Und auch hier sind sich Jägerschaft und Landesregierung grundsätzlich einig. Solange der Bestand der Tiere nicht gefährdet ist, sollten Wölfe "gemanagt" werden können. Für die Tiere im Nordschwarzwald sei das aber in absehbarer Zeit keine Option.
Übrigens auch dann nicht, wenn der Wolf, wie von den Jägern gewünscht, ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz des Landes aufgenommen würde. Denn auch hier hätten die vier einsamen Wolfsrüden aus dem Schwarzwald und von der Baar einen besonderen Schutzstatus. Solange sich der Wolfsbestand im Land nicht selbst reproduzieren kann, sei an Jagd also gar nicht zu denken, sagen Jäger und Landesregierung übereinstimmend.
Auch nach Herabsetzung des Schutzstatus für Wölfe gilt: sollte ein Wolf für Menschen gefährlich werden oder sollte er mehrfach Wolfsschutzzäune von Herden überwinden, dann kann er wie bisher zur Strecke gebracht werden. An dieser Regelung hat sich auch mit der neuen EU Gesetzgebung nichts geändert.