Nach Einschätzung des Ministeriums sind die Umstände der Aus- und Einfuhr des einzigartigen Fossils nicht eindeutig und es bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Erwerbs. Das Saurier-Fossil solle deshalb dorthin zurückgebracht werden, wo es angesichts seiner hohen Bedeutung und der fragwürdigen Erwerbsumstände hingehöre, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Die Grünen) in Stuttgart.
Das Fossil des Sauriers "Ubirajara jubatus" befindet sich derzeit in der Sammlung des Karlsruher Naturkundemuseums, das nun Kontakt mit den brasilianischen Behörden aufnehmen soll, um die Rückgabe an das Nationalmuseum in Rio de Janeiro zu organisieren.
Ausfuhr soll gegen brasilianisches Recht verstoßen haben
Der ehemalige Saurier-Experte des Naturkundemuseums Karlsruhe, Eberhard Frey, hatte im Jahr 2020 in einer Fachzeitschrift einen Artikel über "Ubirajara jubatus" veröffentlicht. Daraufhin gab es Kritik aus Brasilien und der Vorwurf wurde laut, die Ausfuhr des Fossils nach Deutschland habe gegen brasilianisches Recht verstoßen.
Das Naturkundemuseum Karlsruhe hat mittlerweile fehlerhafte Aussagen gegenüber dem Ministerium sowie falsche Angaben in der wissenschaftlichen Publikation eingeräumt und seine ursprünglichen Angaben zum Zeitpunkt und zu den Umständen der Einfuhr des Fossils revidiert. Unterlagen, die eine rechtmäßige Ausfuhr und einen rechtmäßigen Erwerb belegen, konnte es nicht vorlegen.
Naturkundemuseum muss seine Bestände prüfen
Das Museum muss nun prüfen, ob sich in seiner Sammlung weitere Objekte befinden, deren Erwerbsumstände vergleichbar unklar sind. Diese Klärung der Erwerbsumstände von Sammlungsgegenständen sei eine Aufgabe, der unbedingt nachzukommen sei, so Ministerin Bauer.
Rechtshilfeersuchen an das Auswärtige Amt
Brasilien hatte im Rahmen eines an das Auswärtige Amt in Berlin gerichteten Rechtshilfeersuchens im Februar 2022 um Rückgabe des Fossils nach Brasilien gebeten. Dem kommt das Land Baden-Württemberg jetzt nach. In welcher Form und wann genau die Rückgabe erfolgt, wird nach dem Beschluss des Ministerrats mit der brasilianischen Seite vereinbart.
Museum muss rechtliche Voraussetzungen prüfen
Ein privater Fossilienhändler hatte das Fossil im Jahr 2006 eingeführt und 2009 an das Museum verkauft. Beim Erwerb von Fossilien habe die Einrichtung, die den Kaufvertrag abschließe, die Pflicht, die rechtlichen Voraussetzungen und das Vorliegen der erforderlichen Genehmigungen zu prüfen, so das Ministerum. Diese Prüfung habe das Museum im konkreten Fall nicht vorgenommen.