Die Durchsuchungen fanden am vergangenen Mittwoch in Malsch, Rheinstetten (beide Landkreis Karlsruhe) und in Remchingen (Enzkreis) statt. Sie richteten sich gegen zwei Beschuldigte aus der "Querdenken-Szene". Die "Badischen Neuesten Nachrichten" hatten zuerst über die Durchsuchungen berichtet.
Vorwürfe an die Polizei
Einer der Beschuldigten warf der Polizei anschließend in einem Video brachiales Vorgehen vor. Statt zu klingeln, hätten die Einsatzkräfte die Terassentür eingeschlagen. Zudem hätte man ihn während der Durchsuchung spärlich bekleidet im Durchzug sitzen lassen. Laut einem Sprecher der Karlsruher Staatsanwaltschaft wurden die Verhältnismäßigkeitsaspekte vor dem Einsatz geprüft.
Staatsanwaltschaft: erhöhte Sicherheit bei Einsätzen
Wegen jüngster Ereignisse, wie beispielsweise die Schüsse eines mutmaßlichen Reichbürgers auf Polizisten in Boxberg, seien die Sicherheitsbehörden jedoch sensibilisiert. Auch beim Einsatz am Mittwoch habe deswegen die maximale Sicherheit der Beteiligten im Vordergrund gestanden.
Vorwurf: Foto eines Polizisten ins Netz gestellt
Den beiden Beschuldigten werden jeweils unterschiedliche Vergehen vorgeworfen. In einem Fall geht es um einen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz. Der Beschuldigte soll laut Staatsanwaltschaft im sozialen Netzwerk Telegram das Bild eines Polizeibeamten veröffentlicht haben. Der zweite Beschuldigte soll zu verbotenen, weil nicht angemeldeten Montagsspaziergängen aufgerufen haben. Unter anderem die Stadt Karlsruhe hatte unangemeldete Spaziergänge strikt verboten.
Telegram-Kanal derzeit gesperrt
Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Freitag Zeitungsberichte, wonach beide Männer denselben Telegram-Kanal benutzt hätten. Dieser Kanal sei derzeit gesperrt, teilte die Behörde mit, und zwar aus Gründen der Datensicherung und um ein Löschen der Daten zu verhindern.
Die Polizei beschlagnahmte bei den Durchsuchungen am Mittwoch Mobiltelefone und Datenträger. Die Ermittlungen dauern an.