Martin Kühne, der ehemalige Stadtrat der AfD aus Baden-Baden, hat nach dem Hakenkreuz-Skandal Einspruch beim Amtsgericht eingelegt. (Foto: picture-alliance / Reportdienste, dpa Bildfunk, Foto: Uli Deck)

Hakenkreuz-Skandal

Ehemaliger Stadtrat der AfD aus Baden-Baden legt Einspruch gegen Strafbefehl ein

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Mirka Tiede
SWR-Reporterin steht in einem Großraumbüro (Foto: SWR)

Martin Kühne, der ehemalige AfD-Stadtrat aus Baden-Baden, hat beim Amtsgericht Einspruch eingelegt. Gegen ihn liegt ein Strafbefehl im Zusammenhang mit dem Hakenkreuz-Skandal vor.

Im Baden-Badener Hakenkreuz-Skandal hat der ehemalige AfD-Stadtrat Martin Kühne beim Amtsgericht Einspruch gegen einen ihm zugestellten Strafbefehl eingelegt. Das teilte das Baden-Badener Amtsgericht auf SWR-Anfrage mit.

Ehemaliger Stadtrat aus AfD ausgetreten

Kühne wird beschuldigt, Anfang dieses Jahres mindestens zwei ukrainische Autos in einer Baden-Badener Tiefgarage mit Ukraine-feindlichen Parolen sowie Hakenkreuzen beschmiert zu haben. Dafür hatte er einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen erhalten. Der Baden-Badener Hakenkreuz-Skandal hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Infolgedessen hatte Kühne seinen Rücktritt aus dem Gemeinderat sowie seinen Parteiaustritt erklärt.

Amtsgericht Baden-Baden: Entscheidung ohne Beschluss möglich

Sein Einspruch gegen den Strafbefehl könnte nun zu einer Gerichtsverhandlung führen. Grundsätzlich sei im Falle eines zulässigen Einspruchs gegen einen Strafbefehl eine Hauptverhandlung anzuberaumen, so das Amtsgericht Baden-Baden.

Etwas anderes könne aber dann gelten, falls der Einspruch auf die Höhe der Tagessätze beschränkt sei. In einem solchen Fall könne das Gericht laut § 411 der Strafprozessordnung mit Zustimmung des Angeklagten, des Verteidigers und der Staatsanwaltschaft ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden.

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