Exotenhaus im Karlsruher Zoo (Foto: picture-alliance / Reportdienste, picture alliance / dpa | Uli Deck)

Angst vor Ausbreitung

Verdacht auf Vogelgrippe - Karlsruher Zoo schließt Exotenhaus

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Ekkehard Jayme

Der Karlsruher Zoo hat mehrere Verdachtsfälle von Geflügelpest gemeldet und deshalb umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Unter anderem wurde das Exotenhaus geschlossen.

Die Tiere im Exotenhaus im Karlsruher Zoo genießen derzeit eine ungewohnte Ruhe. Besucher dürfen nicht mehr hinein, weil sie die Geflügelpest, bekannt auch als Vogelgrippe, einschleppen könnten. Grund sind drei Verdachtsfälle im Karlsruher Zoo. Dort sind möglicherweise zwei Hawaiigänse und ein Pelikan am Virus verendet. Falls sich der Verdacht bestätigt, wäre es der erste Fall in diesem Zoo.

Erster bestätigter Fall von Geflügelpest außerhalb des Zoos

Die Tiere werden vom Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit untersucht. Nach Angaben des Zoos sollen die Ergebnisse am Freitag vorliegen. Wie die Stadt mitgeteilt hat, gibt es bereits einen bestätigten Fall von Geflügelpest in Karlsruhe. Vergangene Woche wurde ein toter Graureiher in der Günther-Klotz-Anlage entdeckt, bei dem die Krankheit nachgewiesen wurde. Zwei weitere Fälle wurden Anfang Januar in Heidelberg und Donaueschingen (Schwarzwald-Baar-Kreis) bekannt.

"Bislang hatten wir immer Glück, dass es die eigenen Bestände bei uns im Zoo nicht getroffen hat."

Der Karlsruher Zoo versucht mit Sicherheitsmaßnahmen den Bestand seiner Vögel zu schützen. Neben der Sperrung des Exotenhauses wurden Vögel aus Außenvolieren in den Innenbereich gebracht. Zudem wurden Gehege mit Planen verhängt. Um keine Wildvögel als Überträger des Virus anzulocken, sollen auch die beiden Seen im Karlsruher Zoo vorerst nicht mehr aufgefüllt werden.

Kaum Gefahr für den Menschen

Die Viruskrankheit ist für Vögel hochansteckend, das Risiko einer Übertragung auf Menschen ist nach Einschätzung von Experten aber sehr gering. Wer tote Wasser- oder Greifvögel findet, sollte diese dennoch nicht berühren, sondern die zuständige Veterinärbehörde informieren.

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