Der Tatvorwurf gegen den ehemaligen Bürgermeister konnte laut Urteil nicht bewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft Tübingen hatte ihm vorgeworfen, Pachtverträge für städtische Grundstücke weit unter dem marktüblichen Wert abgeschlossen zu haben. In der Anklage war von einem Schaden von rund 15.000 Euro die Rede. In der zweitägigen Verhandlung wurde unter anderem über den tatsächlichen Wert der Grundstücke gestritten, zur Klärung wurden zusätzliche Zeugen geladen. Am Ende der Befragungen stand ein Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung gefordert.
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