Nach dem Tod eines Patienten im Städtischen Klinikum Karlsruhe hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ihre Ermittlungen beendet. Es gab Vorwürfe, dass der Mann angeblich wegen einer fehlenden Corona-Impfung nicht behandelt wurde. Es habe keine Hinweise auf unterlassene Hilfeleistung gegeben, sagte ein Sprecher gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Das Verfahren sei im Frühjahr eingestellt worden.
Aufsehen durch Video - Fall am Klinikum Karlsruhe ging durch soziale Medien
Der Fall aus dem Herbst 2021 hatte für Aufsehen gesorgt. Unter anderem tauchte im Internet ein Video auf, das einen Mann auf einer Matratze am Boden zeigte, offenbar in hilfloser Lage. Aus Kreisen von Impfgegnerinnen und Impfgegnern war der Vorwurf laut geworden, dass der Patient nicht adäquat behandelt worden sei, weil er keine Corona-Impfung gehabt habe. Mehrere Anzeigen gingen bei der Polizei ein.
Patient gestorben - Klinikum Karlsruhe wies Vorwürfe zurück
Das Städtische Klinikum Karlsruhe hatte die Vorwürfe entschieden zurück gewiesen und seinerseits Strafanzeige gestellt. Die Behauptungen seien nicht nur nicht im Gesamtkontext, sondern auch für sich genommen unwahr und völlig aus dem konkreten Behandlungsgeschehen gerissen, hieß es damals in einer Mitteilung. "Das Klinikum hat eine umfassende Behandlungspflicht gegenüber allen Patientinnen und Patienten, die es in jedem Fall und unabhängig vom individuellen Impfstatus der behandlungsbedürftigen Personen grundsätzlich uneingeschränkt wahrnimmt". Im Raum stand, dass der Patient möglicherweise eine Behandlung abgelehnt hat.
Die Karlsruher Staatsanwaltschaft hatte ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Laut Obduktionsergebnis war der Mann an Atemversagen bei einer schweren Lungenentzündung gestorben. Er hatte nach damaligen Angaben einen positiven Corona-Schnelltest gehabt.
Prozess gegen Rechtsanwältin wegen übler Nachrede
Die Ermittlungen sind zwar eingestellt. Trotzdem soll der Fall ein Nachspiel vor Gericht haben: die Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragte einen Strafbefehl wegen übler Nachrede. Eine Rechtsanwältin hatte Stimmung gegen das Krankenhaus gemacht. Es geht laut einem Sprecher der Behörde um 60 Tagessätze à 200 Euro, also 12.000 Euro. Die Frau habe den Strafbefehl nicht akzeptiert. Deshalb sei für den 25. Oktober am Amtsgericht Heidelberg eine Verhandlung dazu angesetzt worden.