Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat das Ermittlungsverfahren gegen mehrere aktuelle und ehemalige leitende Mitarbeitende eines Pflegeheims in Rastatt eingestellt. Gegen die fünf Personen wurde wegen fahrlässiger Tötung in mehreren Fällen ermittelt.
Staatsanwaltschaft: Tatverdacht nicht ausreichend
Mangels hinreichenden Tatverdachts hat die Staatsanwaltschaft Baden-Baden das Verfahren eingestellt, heißt es in einer Mitteilung. Im Dezember 2021 und Januar 2022 hatten sich in dem Rastatter Pflegeheim mehrere Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Coronavirus angesteckt. Insgesamt 20 Personen sollen an oder mit dem Virus gestorben sein.
Heimaufsicht stellte Strafanzeige
Die Heimaufsicht des Landratsamts Rastatt hatte daraufhin Strafanzeige gegen das Heim erstattet. Die mangelnde Einhaltung von Hygienestandards hätten die Verbreitung des Virus begünstigt, so der Vorwurf. Von der Staatsanwaltschaft heißt es, dass sich nicht eindeutig feststellen ließ, dass die Hygienemängel damals die Ursache für den Tod der Menschen waren.