Die Landratsämter in der Region erwarten einen großen Verwaltungsaufwand durch die ab Mittwoch geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht. Künftig müssen Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitsbereich nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Teilweise könnten Personen auch ohne Impfung vorerst weiterarbeiten, so das Landratsamt des Enzkreises. Denn drohende Versorgungsengpässe sollen berücksichtigt und verhindert werden. Die ersten Entscheidungen zu Betätigungs- oder Betretungsverboten sowie Bußgeldern erwartet das Amt sowieso erst in vier bis sechs Wochen. Denn ob geimpft oder Impfstatus unbekannt: Jeder Fall muss einzeln geprüft werden. Das koste viel Zeit und Aufwand. Wann es die ersten Kontrollen in den Einrichtungen gibt, lässt sich außerdem noch nicht genau sagen.