Klaus Detlev Huge Bürgermeister Bad Schönborn (Foto: SWR)

Vorwürfe um illegalen Erdwall und Ratstisch

Bürgermeister von Bad Schönborn muss vor Gericht

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AUTOR/IN
Andreas Fauth

Bad Schönborns Bürgermeister Klaus Detlev Huge muss sich wegen Untreue und Sachbeschädigung vor Gericht verantworten. Es geht unter anderem um einen illegalen Erdwall an einer Bundesstraße.

Wie die Staatsanwaltschaft Karlsruhe dem SWR bestätigte, stellte sie nach Abschluss der Ermittlungen zwei Strafbefehl-Anträge gegen Bürgermeister Klaus Detlev Huge (SPD), wegen Untreue und Sachbeschädigung. Diese hätten eine Geldstrafe von insgesamt knapp 40.000 Euro für den Beschuldigten bedeutet. Der zuständige Richter habe die Anträge jedoch abgelehnt. Stattdessen sollen die Vorwürfe gegen den Bürgermeister am 4. April öffentlich vor dem Amtsgericht Bruchsal verhandelt werden. Huge bestätigte der Deutschen Presseagentur (dpa) die Ladung. Die Badischen Neuesten Nachrichten (BNN) hatten zuerst darüber berichtet.

Erdwall sorgte wochenlang für Aufsehen

Huge hatte den etwa 300 Meter langen Erdwall im vergangenen Jahr in Bad Schönborn (Kreis Karlsruhe) aufschütten lassen, um illegale Abfahrten von einer Bundesstraße auf einen Feldweg zu verhindern. Dafür hatte er keine Genehmigung von anderen Behörden eingeholt. Die Erde stammte außerdem von der Baustelle seiner Tochter. Huge ließ den Wall erst nach heftiger Kritik und auf Aufforderung des Landratsamtes wieder entfernen.

Erdwall in Bad Schönborn  (Foto: SWR)

Ratstisch zerstört - Kritik aus Gemeinderat

Kurz darauf sorgte der Bürgermeister erneut für Empörung im Gemeinderat, weil er dessen Sitzungstisch abbauen und entsorgen ließ - ohne Rücksprache mit den Ratsmitgliedern. Huge sagte damals, die Inneneinrichtung des Rathauses sei Sache der Verwaltung. Den Abbau begründete er auch damit, dass der Tisch nicht mit Corona-Auflagen vereinbar sei.

Selbst eineinhalb Jahre danach sorgt das Thema "Ratstisch" immer noch für Aufsehen in Bad Schönborn. Erst Anfang diesen Jahres war es erneut Thema im Gemeinderat. Eine Fraktion soll den Bürgermeister dort zur Wiedergutmachung aufgefordert haben.

Bürgermeister bei Verurteilung vorbestraft?

Nach Abschluss der Ermittlungen beantragte die Staatsanwaltschaft Geldstrafen gegen Huge: 90 Tagessätze im Fall des Ratstisches und 150 Tagessätze im Zusammenhang mit dem Erdwall. Ab einer Geldstrafe von 91 Tagessätzen gelten Menschen, die zum ersten Mal verurteilt werden, als vorbestraft.

Warum der zuständige Richter die Strafbefehle nicht erließ, ist nicht bekannt. Das wird sich dann im Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Bruchsal zeigen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers werden Strafbefehle generell nicht erlassen, wenn Bedenken dagegen bestehen. Auch die Höhe der Strafe könne ein Grund sein. Zum "Fall Huge" wollte sich der Sprecher aber nicht äußern.

Huge-Kritiker: "Die Nachricht war eine Bombe."

Gemeinderats-Mitglied Ulrich Haßfeld (Freie Wähler), der zu den schärfsten Kritikern von Huges Vorgehen zählte, sagte dem SWR, er habe nicht mehr damit gerechnet, dass die Fälle vor Gericht landen. "Das war schon eine Bombe." Die Sache könne aber immer noch im Sande verlaufen. Der Bürgermeister selbst war am Montag zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Gegen Huge läuft auch noch ein Disziplinarverfahren. Dieses wurde aber ausgesetzt, als die Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingeschaltet wurde.

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