Neben den Bewährungsauflagen wurde der Mann verpflichtet, auf eigene Kosten eine Therapie durchzuführen. Zehn Mal hatte sich der Mann in den Jahren 2018 und 2019 an seinem damaligen Wohnort Kappelrodeck (Ortenaukreis) gegenüber Nachbarskindern entblößt und ihnen pornographische Videos gezeigt. Es kam vereinzelt zu Berührungen, nicht aber zu Vergewaltigungen.
Angeklagter hat Geständnis abgelegt
Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. Er räumte die ihm vorgeworfenen Taten im Prozess umfassend ein. In seinem letzten Wort betonte er unter Tränen, dass es ihm leid tue und er wolle, dass so etwas nie wieder passiere.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten eine Haftstrafe ohne Bewährung gefordert. Der Angeklagte kam letzten Endes aber mit einer Bewährungsstrafe davon, weil das Gericht die ihm vorgeworfenen Taten als eher sexuell niederschwellig einordnete. Die Kinder seien in die sexuellen Taten des Mannes nicht aktiv miteinbezogen gewesen. Lediglich in einem Fall sei es zur Berührung eines Kindes gekommen.
Darf sich Kindern nicht mehr nähern
Den betroffenen Kindern blieb wegen des Geständnisses des Mannes, eine Aussage vor Gericht erspart. Im Prozess wurden Videos von ersten Vernehmungen der Kinder eingespielt. Der Angeklagte ist inzwischen aus Kappelrodeck weggezogen. Er wird nun einem Bewährungshelfer unterstellt und darf sich Kindern nicht mehr nähern. Die Teilnahme an einer Therapie muss er selbst bezahlen und dem Gericht nachweisen. Die Bewährungszeit wurde auf fünf Jahre festgesetzt.