In der Verhandlung konnte zunächst nicht geklärt werden, ob der frühere Karlsruher Abgeordnete der Linken tatsächlich verbotene Symbole in den sozialen Medien verwendet hat. Das Amtsgericht hatte ihn im Februar zu 4.200 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er Symbole einer vermeintlichen Nachfolgeorganisation der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK verbreitet hatte. Das Landgericht will in der Berufung klären, ob es sich dabei tatsächlich um eine PKK-Nachfolgeorganisation handelt. Dafür wird ein neuer Termin angesetzt. Brandt forderte eine Einstellung des Verfahrens, die Staatsanwaltschaft sprach sich dagegen aus.