Nach der Attacke auf ein Blitzer-Auto des Enzkreises ist der 25-jährige Täter zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Der 25-Jährige hatte vor vier Wochen mit einer Gummischleuder Stahlkugeln auf das Fahrzeug abgefeuert. Dabei gingen zwei Scheiben zu Bruch. Die beiden Insassen blieben äußerlich unverletzt, leiden aber bis heute an den psychischen Folgen des Angriffs.
Fahrer des Blitzer-Autos suchten in Todesangst Deckung
Der Vorfall hatte am 14. März in Mönsheim zu einem größeren Polizeieinsatz geführt. Die beiden Fahrer des Blitzer-Autos hatten die Polizei alarmiert, weil mutmaßlich jemand auf den VW-Bus geschossen habe. Während einer Geschwindigkeitsmessung hätten sie plötzlich einen lauten Knall gehört, sagten die beiden Mitarbeiter vor Gericht aus. "Ich dachte, jemand schießt auf uns", gaben die Männer an. Während einer von ihnen die Polizei alarmierte und sein Kollege kurz austreten musste, knallte es erneut. Beide Male gingen Scheiben zu Bruch. In Panik und in Todesangst habe er hinter dem Fahrzeug Deckung gesucht, so einer der Mitarbeiter vor Gericht.

Hass auf Blitzer Motiv für Attacke in Mönsheim
Die Polizei stellte schnell fest, dass keine scharfe Waffe im Spiel war. Noch am selben Tag ermittelten die Beamten den Tatverdächtigen. Der 25 Jahre alte Mann aus Mönsheim gab zu, aus seiner Wohnung eine Gummischleuder geholt zu haben, nachdem er das Fahrzeug mit dem Blitzer entdeckt hatte. Er habe die Männer nur ärgern und vertreiben wollen, weil er etwas gegen Blitzer habe, so der Angeklagte. Bei den Geschädigten entschuldigte er sich für den Angriff. Er habe niemanden verletzten wollen, beteuerte er.
Wenn so eine Stahlkugel einen Menschen am Kopf trifft, dann gehen die Lichter aus. Das ist Ihnen klar, oder?
Mitarbeiter leiden bis heute unter den Folgen des Angriffs
Letzteres nahm ihm der Richter nicht ab. Anders als von ihm behauptet, habe dieser sehr wohl damit rechnen müssen, dass sich im Fahrzeug Menschen aufhalten. Damit habe er bewusst in Kauf genommen, diese zu verletzten. Tatsächlich blieben die beiden Männer äußerlich unversehrt. Sie berichteten jedoch über schwere Folgeschäden. Beide seien sie bis heute arbeitsunfähig und in psychologischer Behandlung, litten unter Herzrasen und Schlafstörungen.
Am Ende folgte der Richter in seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft: neun Monate Haft ohne Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung und Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Weil der Angeklagte bei seinen Aussagen teilweise gelogen habe und es sich zudem um einen Angriff auf staatliche Institutionen handle, müsse der Angeklagte, so der Richter, die Zeit auch tatsächlich absitzen.