Bei den beiden Mitgliedern handelt es sich nach SWR-Informationen um Gabriele von Massow und Karl-Heinz Geiger. Über die Gründe des Austrittes der beiden AfD-Mitglieder ist noch nichts bekannt. Dem Landratsamt Karlsruhe haben sie allerdings mitgeteilt, dass sie in Zukunft als Einzelmitglieder im Kreistag mitwirken wollen.
Kreistag: AfD Fraktion braucht vier Mitglieder
Die Austritte haben zur Folge, dass der Fraktionsstatus der AfD nicht mehr gegeben ist, so das Landratsamt auf SWR-Anfrage. Damit verbleiben noch drei Mitglieder im Karlsruher Kreistag, eine Fraktion muss aber aus mindestens vier Mitgliedern bestehen, erklärt das Landratsamt. Die AfD wird daher als Gruppe im Karlsruher Kreistag weitergeführt.
Finanzielle Folgen für AfD im Kreistag
Der Verlust des Fraktionsstatus hat vor allem finanzielle Folgen für die AfD im Karlsruher Kreistag. Eine Gruppe hat laut Satzung ein kleineres jährliches Budget zur Verfügung. Auch der ehemalige Fraktionsvorsitzende bekommt eine geringere Aufwandsentschädigung als davor.
Der Kreisverbandsvorstand sei nicht erfreut über den Verlust des Fraktionsstatus und den damit verbundenen Einschränkungen in der politischen Arbeit im Kreistag, erklärt der Sprecher des AfD Kreisverbands Karlsruhe-Land Tobias Dammert auf Anfrage des SWR. Der Vorstand werde mit allen AfD-Kreisräten intensive Gespräche führen und sich als Vermittler anbieten.
Landratsamt: Keine "Stellennachbesetzung" möglich
Eine "Stellennachbesetzung" für die beiden ausgetretenen Fraktionsmitglieder der AfD ist nach Angaben des Landratsamtes nicht möglich. Es könnten sich nur andere Mitglieder des Kreistags der AfD-Fraktion anschließen. Auch nach dem Austritt dürfen Gabriele von Massow und Karl-Heinz Geiger laut dem Landratsamt weiterhin im Kreistag tätig sein. Sie würden aber als "fraktionslos" geführt.
Auswirkungen für den Kreistag
Welche Folgen das für den Kreistag selbst hat, will Landrat Christoph Schnaudigel bei der Sitzung des Ältestenrates im Oktober erklären. Auswirkungen werde es aber beispielsweise auf die Sitzordnung des Kreistages haben.