Demnach befindet sich seit Anfang April niemand mehr in der Einrichtung. Der Grund für die Entlassungen sei laut Regierungspräsidium Karlsruhe die Flugbeschränkungen wegen der Coronavirus-Pandemie. Die Entlassenen könnten sich frei bewegen und ihren Wohnort frei wählen. Vorausgesetzt vor der Haft gab es diesbezüglich keine Beschränkung, wie beispielsweise Vorstrafen.
Keine generelle Aussetzung von Abschiebungen
Dass Innenministerium betont dem Bericht zufolge, dass Rückführungen nicht generell ausgesetzt seien. Deshalb werde auch der Betrieb in Pforzheim aufrechterhalten.
"Die Landesbehörden sind auch in diesen Zeiten verpflichtet, geltendes Recht unter Berücksichtigung der Besonderheiten eines jeden Einzelfalls umzusetzen."
Ob die Entlassenen nach der Corona-Pandemie erneut in Abschiebehaft genommen werden, könne nicht pauschal beantwortet werden. Das hänge auch davon ab, ob jemand weiterhin die Haftgründe erfülle - zum Beispiel Fluchtgefahr bestehe.