Der Transporter war einer Polizeistreife am Freitag auf der A5 bei Weingarten (Landkreis Karlsruhe) aufgefallen. Bei der Kontrolle auf einem Autobahnparkplatz fanden die Polizistinnen und Polizisten im Transporter und auf der Ladefläche des Anhängers Tiertransportboxen mit den Hunden.
Tiere in Käfigboxen auf engstem Raum eingesperrt
Die Tiere waren auf engstem Raum untergebracht. 42 von ihnen befanden sich im Innenraum des Kastenwagens und zehn weitere in Käfigboxen auf dem Anhänger unter einer Plane. Der Transporter war mit einem ukrainischen Kennzeichen unterwegs. Das Veterinäramt Karlsruhe bestätigte gegenüber dem SWR, dass es sich um einen gewerblichen Transport aus der Ukraine gehandelt habe.
Der 50 Jahre alte Fahrer hatte laut Polizei keinen für das Fahrzeug gültigen Führerschein. Die Polizistinnen und Polizisten verhinderten die Weiterfahrt und schalteten das Karlsruher Veterinäramt ein.
Hundewelpen inzwischen auf mehrere Tierheime verteilt
Das Amt sorgte dafür, dass die Tiere zunächst ins Karlsruher Tierheim gebracht wurden. Von dort aus sind die Welpen inzwischen auf Tierheime in der gesamten Region verteilt worden, so Tierheimleiterin Stephanie Keil. Allein wäre die Unterbringung vom Karlsruher Tierheim gar nicht zu bewältigen gewesen.
Es seien auf der Fahrt mit dem Transporter viel zu viele Tiere auf viel zu wenig Platz untergebracht gewesen, betont Keil. Auch die fehlende Belüftung während des Transports sei ein großes Problem für die jungen Hunde gewesen.
Zahlreiche Verstöße gegen das Tierseuchengesetz
Laut Veterinäramt Karlsruhe habe der Eigentümer die Welpen in der Form eines gewerblichen Transports aus dem Drittland eingeführt. Bei der Kontrolle seien verschiedene Verstöße gegen das Tierseuchenrecht sowie das Tierschutzgesetz festgestellt worden. Demnach sei die Hälfte der Hunde nicht gegen Tollwut geimpft. Zudem sind mindestens zehn Welpen noch keine acht Wochen alt und dürfen deswegen grundsätzlich nicht transportiert werden. Weiter lag keine Zulassung für den Handel nach Tierschutzrecht vor, so das Veterinäramt weiter.
Welpen bleiben bis zur Klärung in den Tierheimen
Um den Transport fortzusetzen, müsste der Besitzer die fehlenden Nachweise vorlegen. Bis zur Klärung bleiben die Hunde in den Tierheimen der Region und dürfen auch nicht abgegeben werden. Es haben sich bereits viele Menschen im Karlsruher Tierheim gemeldet, um Welpen aufzunehmen.
Gegen den Besitzer der Hunde wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Gegen den 50 Jahre alten Fahrer des Transporters wird laut Polizei Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet.