Es fehle an Zwischenzielen

"Klimaschutz unzureichend": Deutsche Umwelthilfe verklagt BW-Landesregierung

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Mit dem Klimaschutzgesetz strebt die Landesregierung Klimaneutralität bis 2040 an. Verbindliche Zwischenziele sind aber nicht eingeplant. Fünf Aktivisten finden das problematisch.

Klimaneutralität bis 2040 und eine deutliche Senkung des Treibhausgas-Ausstoßes bis 2030: Die baden-württembergische Regierung hat sich mit ihrem Klimaschutzgesetz ehrgeizige Ziele gesteckt. Zwischenziele wurden dabei aber keine festgelegt. Das finden fünf junge Menschen aus Baden-Württemberg problematisch. Sie sagen: Das Klimaschutzgesetz reicht nicht, um dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Grundgesetz zu entsprechen.

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Klage vor dem Bundesverfassungsgericht

Die Aktivisten haben sich deshalb zusammengetan und erheben jetzt Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Unterstützung bekommen sie dabei von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die die Klage organisiert hat. Das Argument der Kläger: Durch die fehlenden Zwischenziele bestehe die Gefahr, dass Maßnahmen erst sehr spät ergriffen werden und dann drastischer ausfallen, um die Klimaneutralität noch zu erreichen. Darunter würden dann vor allem junge Menschen wie die Beschwerdeführer leiden, die zu diesem Zeitpunkt dann mitten im Erwachsenenleben stehen würden.

Thema bei einer Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim ist laut DUH zudem ein "Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept". "Das Konzept hätte nach dem Gesetz bereits 2020 erstellt werden müssen, liegt allerdings noch immer nicht vor und wird in diesem Jahr auch nicht mehr verabschiedet", hieß es.

Klimaschutzgesetz der Landesregierung unzureichend

Der Geschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, kritisierte das Klimaschutzgesetz im SWR als unzureichend. Selbst wenn Baden-Württemberg sein Klimaschutzgesetz planmäßig umsetzen würde, würde das aus seiner Sicht nicht reichen, um die Erderwärmung auf 1,7 Grad zu begrenzen. "Offensichtlich um Konflikte der Regierungsparteien Grüne und CDU zu vermeiden, verschiebt die Landesregierung die nötigen Klimaschutzmaßnahmen auf die Zeit nach der nächsten Landtagswahl und verweigert verfassungsgemäße Klimagas-Minderungsmaßnahmen", kritisierte Resch zudem laut Mitteilung.

Im Klimaschutzkonzept müsse die Landesregierung kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Verkehrswende, der energetischen Sanierung von Kindergärten, Schulen und sonstigen Landes- und Kommunalgebäuden festlegen. Zudem brauche es einen schnelleren Ausbau von Solar- und Windenergie, so Resch.

BW-Umweltminsiterin Walker gelassen

Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) reagierte gelassen auf die Klage. Es stehe der DUH frei, gegen das Land Baden-Württemberg zu klagen, so wie gegen viele andere Bundesländer auch. Die Frage sei, wie sinnvoll dies sei. Denn Baden-Württemberg brauche sich beim Klimaschutz nicht zu verstecken, so Walker. Einen Plan, in welchen Bereichen bis wann wie viel Treibhausgas eingespart werden soll, will die Umweltministerin in wenigen Monaten vorlegen.

"Wir haben das modernste und ambitionierteste Klimaschutzgesetz in Deutschland. Schon 2040 wollen wir landesweit klimaneutral sein, deutlich früher als andere", erklärte die Umweltministerin. Sie verwies dabei auf ganz konkrete Maßnahmen im Gesetz wie eine verpflichtende Wärmeplanung und die Solarpflicht auf allen neuen Dächern sowie großen Parkplätzen.

Auch Bundes-Klimaschutzgesetz kam vor das Verfassungsgericht

Im Frühjahr hatte das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass das Bundes-Klimaschutzgesetz zu kurz greife. Künftige Generationen seien in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Karlsruher Richter verpflichten den Gesetzgeber, bis Ende 2022 die Ziele zur Reduktion von Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln.

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SWR