Ein Schild mit der Aufschrift "Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen" ist am baden-württembergischen Innenministerium angebracht. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Marijan Murat)

Dienstvereinbarung abgeschlossen

Innenministerium will Mitarbeitende besser vor sexueller Nötigung schützen

Stand

Die Affäre um den Inspekteur der Polizei in BW wegen sexueller Nötigung beschäftigt Justiz und Politik. Das Innenministerium hat nun eine neue Dienstvereinbarung abgeschlossen.

Das Innenministerium von Baden-Württemberg hat mit dem hausinternen Personalrat eine Dienstvereinbarung abgeschlossen. Mit dieser sollen Ministeriumsmitarbeiterinnen und Ministeriumsmitarbeiter vor allen Formen sexueller Belästigung geschützt werden.

Nächster Schritt laut Strobl bereits in Planung

Anzügliche oder zweideutige Bemerkungen am Arbeitsplatz gelten der Dienstvereinbarung zufolge ebenso als sexuelle Handlungen wie grenzüberschreitende körperliche Nähe und Berührungen. Bei sexueller Belästigung drohen Strafanzeige, Disziplinarverfahren oder arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Geldbußen und Kürzung der Bezüge. Als nächsten Schritt soll es mit einer Vertrauensanwältin eine weitere neutrale Ansprechstelle geben, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) dem SWR.

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Anlass für die Dienstvereinbarung sind die Vorwürfe gegen den ranghöchsten Polizeibeamten Baden-Württembergs. Der Inspekteur der Polizei steht wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung vor Gericht, weil er eine junge Beamtin bedrängt und dabei seine berufliche Position ausgenutzt haben soll.

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SWR