Seit gut einer Woche gilt nun die Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen. 17.000 Beschäftigte ohne Impfnachweis wurden den Gesundheitsämtern in Baden-Württemberg seitdem gemeldet. Bei ihnen handle es sich um Personen, die nicht geimpft oder genesen sind oder bei denen "Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des von ihnen vorgelegten Nachweises bestehen", teilte das BW-Gesundheitsministerium am Mittwoch mit.
Gesundheitsamtschef: Noch eine Woche Zeit, den Impfstatus zu übermitteln
Mehr als 2.600 Einrichtungen im Land hätten den Impfstatus ihrer Beschäftigten übermittelt. "Noch ist eine Woche Zeit, die verbleibenden Meldungen an die Gesundheitsämter nachzureichen", sagte der für die Bewältigung der Pandemie zuständige Amtschef Uwe Lahl. "Wir sind auf einem guten Weg, die Ämter werden die einrichtungsbezogene Impfpflicht zügig umsetzen."
Bilanz des ersten Tages Impfpflicht im Gesundheitswesen: Erste Ungeimpfte in BW gemeldet
Seit Mittwoch (16.3) ist die Teil-Impfpflicht in Kraft. Beim Landesgesundheitsamt gehen seit dem Morgen nach und nach die Meldungen über ungeimpfte Mitarbeiter ein. mehr...
Die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht ist am vergangenen Dienstag angelaufen. Alle Beschäftigten von Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungsdiensten, Reha-Einrichtungen, Behindertenwerkstätten und ambulanten Pflegediensten mussten bis dahin ihrem Arbeitgeber ihren Impfstatus offenlegen.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Kritik am Meldeverfahren in BW
Von der Evangelischen Heimstiftung - dem größten Heimträger im Land - hatte es im Vorfeld Kritik am digitalen Meldeverfahren gegeben. Bernhard Schneider hatte gegenüber dem SWR die 14-seitige Handreichung zur Erklärung der digitalen Meldung beklagt und gesagt:
"Wir kapitulieren vor dieser unfassbaren Bürokratie und werden dem Gesundheitsamt die Meldung über den postalischen Weg übermitteln."
"Wir kapitulieren vor dieser unfassbaren Bürokratie" Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen: Kritik in BW an Meldeverfahren für Ungeimpfte
In manchen Kliniken und Heimen ist die Corona-Impfquote beim Pflegepersonal weiter niedrig. Die Politik reagiert mit einer Impfpflicht. Mit dem Meldeverfahren kommen nicht alle klar. mehr...
Teil-Impfpflicht: Können Gesundheitsämter den Aufwand stemmen?
Bleibt die Frage, ob die Gesundheitsämter den großen bürokratischen Aufwand bewältigen können, den die Überprüfung jedes Einzelfalls bedeutet.
Das Prozedere ist klar: Wurde kein Nachweis vorgelegt, müssen die Einrichtungen das zuständige Gesundheitsamt informieren. Die Ämter entscheiden in jedem Einzelfall, wie es mit ungeimpften Mitarbeitern weitergeht. Es wird zunächst versucht, die Betreffenden von der Maßnahme zu überzeugen. Sie soll vulnerable Gruppen - etwa Bewohner in Pflegeheimen oder Kranke - besser vor Ansteckungen mit dem Virus schützen.
Ist kein Umdenken in Sicht, kann das Gesundheitsamt "innerhalb einer angemessenen Frist" Betroffenen das Betreten des Arbeitsplatzes und die dort ausgeübte Tätigkeit untersagen. Auch ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro ist möglich.
Einzelfallprüfung in über 17.000 Fällen?
Berücksichtigt werden soll auch die personelle Situation in der jeweiligen Einrichtung, also ob der betroffene Mitarbeiter überhaupt verzichtbar ist und mit welchen Personen der ungeimpfte Mitarbeiter in der Einrichtung zusammentrifft. Über diesen Ermessensspielraum können die Behördenvertreter einem ungeimpften, aber täglich getesteten Mitarbeiter den befristeten Verbleib erlauben. Etwa im Fall großer Personalknappheit.
Ermessensspielraum und Einzelfallprüfung bedeuten aber auch einen immensen Aufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter. Und die sind nach zwei Jahren Pandemie ohnehin stark belastet. Wenn in einer Woche noch einmal deutlich mehr als die bislang gemeldeten 17.000 Einzelfälle auf den Schreibtischen in den Gesundheitsämtern gelandet sein werden, beginnen die Überprüfungen.
Gerald Gauß von der Deutschen Krankenhausgesellschaft hatte diesen Aufwand vor der Einführung der Teil-Impfpflicht als kaum leistbar bezeichnet. Er befürchtet, dass es Monate dauern könnte, bis die Überprüfungen abgeschlossen sind. Auch der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Alexis von Komorowski, hatte von Wartezeiten gesprochen: "Wir kriegen das personell an unseren Gesundheitsämtern hin, aber es wird sich zeitlich ziehen." Bis Entscheidungen feststünden, könnten mehrere Monate ins Land gehen.