Schulen in Baden-Württemberg, die noch immer den Cloud-Dienst von Microsoft (MS 365) nutzen, müssen sich bis zum Sommer nach Alternativen umschauen. Das teilte der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink mit. Dies betreffe auch das Videokonferenz- und Chat-Programm "Teams". 40 Schulen gebe es im Land, auf die er jetzt zugehen werde, um diese zu beraten und sie bei der Suche nach anderen Anbietern zu unterstützen. MS 365 (früher: Office 365) ist ein Programm, mit dem Dokumente, Bilder und andere Dateien grundsätzlich Online auf Computern des Anbieters gespeichert sowie E-Mails von diesem verwaltet, empfangen und gesendet werden.
Pilotbetrieb von MS 365 fällt durch
Zwischen Herbst 2020 und Frühling 2021 wurde laut Kultusministerium in Zusammenarbeit mit beteiligten Dienstleistern und Microsoft eine Konfiguration von MS 365 getestet, um zu überprüfen, ob diese die datenschutzrechtlichen Standards erfüllen könne. Dabei sei beim Cloud-Dienst beispielsweise die Erfassung von Diagnosedaten deaktiviert worden. Laut Brink ließen sich trotz dieser und weiterer Eingriffe die Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes nie zerschlagen.
Auch der Philologenverband Baden-Württemberg weist darauf hin, dass er schon im September 2020 vor der Nutzung von MS 365 in Schulen gewarnt hat. Das Aus sei absehbar gewesen, das Kultusministerium habe viel zu spät reagiert.
"Die betroffenen Schulen befinden sich somit unter enormem Zeitdruck."
Für die vom Landesdatenschutzbeauftragten Brink angekündigte Hilfe beim Umstieg sei deshalb Eile geboten.
Andere Anbieter sind bereits an Schulen im Einsatz
Brink wies darauf hin, dass viele Schulen im Land bereits Plattformen wie "Moodle" oder "itslearning" nutzen. Die Funktion BigBlueButton ist dort jeweils integriert, so dass auch Videokonferenzen durchgeführt werden können. Damit gebe es erprobte Programme, auf die die Schulen umsteigen könnten. Der Philologenverband verweist bei "itslearning" allerdings auf ungeklärte Datenschutzfragen: Diese Alternative sei keine gute Option.

Schlupfloch für weitere Nutzung von MS 365?
Schulen, die der Ansicht sind, dass ihr Einsatz und ihre Konfiguration von MS 365 den rechtlichen Anforderungen genügt und die den Cloud-Dienst weiter nutzen möchten, müssen nun begründen, wie sie den datenschutzkonformen Betrieb sicherstellen und dies entsprechend ihrer Rechenschaftspflicht eindeutig nachweisen wollen, heißt es beim Landesdatenschutzbeauftragen weiter. Damit bleibt zumindest theoretisch die Möglichkeit, den Dienst weiter zu verwenden.
Kritik an der Einstellung
Vertreterinnen und Vetreter von Berufsschulen, aber auch Unternehmen hatten sich im Sommer im letzten Jahr für die Microsoft-Produkte ausgesprochen. Berufliche Schulen sollten auch die Software einsetzen können, die in Industrie-, Handels-, und Handwerksbetrieben üblich ist, hieß es.