Revision abgelehnt - Abschiebung droht

Urteil rechtskräftig: "Wollhaus-Raser" wegen Mordes verurteilt

Stand

Von Autor/in Jan Arnecke

Ein Jahr nach dem Urteilsspruch in Heilbronn hat der BGH das Mord-Urteil gegen den sogenannten Wollhaus-Raser bestätigt. Dem jungen Mann droht außerdem die Abschiebung.

Vor etwa einem Jahr sprach das Landgericht Heilbronn sein Urteil im sogenannten Wollhaus-Raser-Prozess. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig, denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision abgelehnt. Der heute 22-jährige Angeklagte war wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes angeklagt, weil er in der Heilbronner Wollhausstraße bei erlaubten 40 Kilometern pro Stunde einen tödlichen Unfall verursacht hatte - er soll 100 Kilometer pro Stunde schnell gefahren sein. Mit der Ablehnung der Revision droht dem jungen Mann mit türkischer Staatsangehörigkeit jetzt die Abschiebung.

Frage an SWR-Reporterin Bettina Märcklin: Was bedeutet das jetzt?

Revision "offensichtlich unbegründet"

Die Androhung der Abschiebung ist nichts Neues. Schon in der Urteilsbegründung des Heilbronner Gerichts war davon die Rede. Und auch nach der Prüfung des BGH ist sie nicht vom Tisch. Der BGH hatte die Revision als "offensichtlich unbegründet" zurückgewiesen, teilte das Landgericht Heilbronn am Dienstag mit.

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