Warnschilder an Unfallschwerpunkten im Kreis Heilbronn. (Foto: Uwe Genzwürker - Landratsamt Heilbronn.)

Artenschutz gilt auch für tote Tiere

Wer klaut tote Biber?

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Im Hohenlohekreis ist bereits der dritte tote Biber gemeldet worden, dessen Kadaver dann nicht mehr auffindbar war. Dabei gilt der Artenschutz auch für tote Tiere.

Im Hohenlohekreis sucht die Polizei weiter nach Hinweisen auf verschwundene tote Biber. Zuletzt war Mitte April in der Nähe eines ehemaligen Sägewerks zwischen Klepsau und Krautheim ein toter Biber gemeldet worden. Als der Biberbeauftragte das Tier bergen wollte, war es verschwunden. Bereits im vergangenen Jahr gab es zwei ähnlich gelagerte Fälle.

Dass Aasfresser die Biber weggeschleift haben, glaubt man im Landratsamt in Künzelsau (Hohenlohekreis) nicht. Ein Biber wiege im Mittel 20 Kilogramm, sodass heimische Wildtiere hierzu nicht in der Lage wären, ohne entsprechende Spuren zu hinterlassen, teilte die Behörde auf SWR-Anfrage mit. Auch der Biberbeauftragte des Landratsamts Heilbronn, Uwe Genzwürker, hält dies für unwahrscheinlich.

Wie verhalte ich mich richtig?

Denkbar wäre, dass Menschen die toten Tiere mitgenommen haben, um sie beispielsweise zu präparieren, so Genzwürker. Nach §71a Bundesnaturschutzgesetz kann ein solcher Verstoß mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Wer einen Biber überfahren hat oder ein totes Exemplar findet, sollte sofort die Polizei rufen, rät Genzwürker. Die sichere den Kadaver und informiere Straßenmeisterei und die Naturschutzbehörde. Letztere muss dies dann noch dem Regierungspräsidium melden. Generell gelte beim Warnschild Wildwechsel "Fuß vom Gas!", so der Biberbeauftragte.

Ein überfahrener Biber liegt tot am Straßenrand. (Foto: Uwe Genzwürker - Landratsamt Heilbronn)
Ein überfahrener Biber liegt tot am Straßenrand.

Biber an Unfallschwerpunkten besonders schützen

Biber seien vor allem nachts und in den frühen Morgenstunden aktiv, so Genzwürker. An Unfallschwerpunkten, beispielsweise an der B27, wurden schon spezielle Schilder aufgestellt. Zudem gebe es erste Überlegungen, zwischen Gundelsheim und Offenau (beide Kreis Heilbronn) einen Unterfahrschutz zu installieren. Dieser verhindert, dass Biber die Straße an diesen Stellen überqueren können. Auf lange Sicht wünscht sich der Biberbeauftragte Untertunnelungen oder Grünbrücken an Gefahrenstellen. Diese würden auch vielen anderen Wildtieren das Leben retten können, so Genzwürker.

Im Fall der verschwundenen Biber im Hohenlohekreis bittet die Polizei weiter um Hinweise. Diese nimmt der Fachbereich Gewerbe und Umwelt der Polizei Tauberbischofsheim (Main-Tauber-Kreis) unter Telefonnummer 09341 810 entgegen.

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