Am Montag soll der Fahrer oder die Fahrerin eines dunklen Autos abrupt auf der Autobahn abgebremst haben. In Folge kam es dann auf der A81 bei Großrinderfeld (Main-Tauber-Kreis) zu einem schweren Unfall mit einem Lkw und einem Reisebus. In ihm saßen 60 Menschen, 23 von ihnen wurden bei dem Auffahrunfall verletzt. Vom Verursacher oder der Verursacherin fehlt laut Polizeipräsidium Heilbronn weiter jede Spur. Doch die alleinige Verantwortung könne der oder diejenige gar nicht tragen, heißt es von der Polizei, selbst wenn die Verantwortlichen ermittelt werden sollten.
Lkw- und Busfahrer müssen haften
Laut Ermittlungen hatten die beiden Fahrer des Busses und des Lkw zu wenig Sicherheitsabstand nach vorne eingehalten oder haben nicht ausreichend auf den vor ihnen liegenden Verkehr geachtet, so die Polizei. Demnach müssen sie oder die zuständigen Versicherungen für den jeweiligen Schaden, den sie verursacht haben, haften. Doch selbst wenn der Unfallverursacher feststehen würde, wäre die Sachlage nicht einfach, heißt es.
Auch wenn der flüchtige Pkw-Fahrer, beziehungsweise -Fahrerin ermittelt würde, wäre die Frage der Kausalität zu stellen. Eine Aufgabe für die Juristen.
Denn es stehe nicht fest, warum das Auto überhaupt abbremste. Der erste Lkw-Fahrer konnte jedenfalls noch bremsen. Ein weiterer Lkw hinter ihm aber fuhr auf. Auf diesen prallte dann der Reisebus.
"Von dem ersten Lkw-Fahrer wurde glaubwürdig berichtet, ein dunkler Pkw habe vor ihm stark gebremst, kurz nachdem dieser vor ihm eingeschert sei", so die Polizei. Er habe voll abbremsen müssen, um einen Unfall zu vermeiden. Einen Grund für das Verhalten des Vorausfahrenden hatte er demnach nicht erkannt, "konnte aber auch nicht ausschließen, dass am Fahrbahnrand Wild erkennbar war".
Crash auf A81 bei Großrinderfeld Nach Unfall mit 23 Verletzten: Vom Unfallverursacher fehlt weiter jede Spur
Nach dem Unfall mit 23 Verletzten auf der A81 bei Großrinderfeld fehlt vom Unfallverursacher weiter jede Spur. Die Polizei hat kaum Hinweise.
Anzeige gegen Unbekannt
Gegen den flüchtigen Autofahrer beziehungsweise die flüchtige Autofahrerin wurde eine Anzeige gegen Unbekannt erstattet, die Staatsanwaltschaft Mosbach ist zuständig. Sollten sich keine Zeugen melden oder Ermittlungsansätze ergeben, wird die Akte laut den Angaben der Polizei "geschlossen".