Zum Rutsch ins neue Jahr lässt man es gerne krachen: Raketen, Böller oder professionelles Feuerwerk. Hauptsache laut und bunt. Doch auch in diesem Jahr wird es coronabedingt ein ruhiges Silvesterfest.
Auf besonders publikumsträchtigen Plätzen soll es ein Feuerwerksverbot geben: Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk ist deutschlandweit verboten. Der Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz sorgt für Unmut in der Branche.
Kurzarbeit bei Zink-Feuerwerk
Arne von Boetticher, Geschäftsführer der Firma Zink-Feuerwerk in Cleebronn (Kreis Heilbronn), musste bereits im laufenden Jahr Kurzarbeit anmelden. Dass die Bundesregierung nun erneut ein flächendeckendes Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern zu Silvester beschlossen hat, trifft den Unternehmer hart.
"Für die Branche ist das verheerend. Unter dem Jahr dürfen Feuerwerkskörper ja gar nicht verkauft werden. Viele Betriebe sind von diesem saisonalen Geschäft abhängig."

Das Geschäft steht und fällt mit Silvester
Die Mitarbeiter des mittelständischen Raketenherstellers in Cleebronn produzieren zwar auch für andere Großveranstaltungen, doch auch die hätten im laufenden Jahr kaum stattgefunden. Die ganze Branche lebe vor allem von diesem einen Silvester-Tag.
Auch wenn die bereits verkauften Produkte an den Fachhandel nicht mehr zurückgegeben werden können, verlagere sich das Problem nur um ein Jahr, so Boetticher. Das Lager der Händler sei noch vom Vorjahr gefüllt, so dass man davon ausgehen könne, bis zum Ende des nächsten Jahres Umsatzeinbrüche zu verbuchen.

Feuerwerk nicht zwangsläufig Infektionstreiber
Boetticher wünscht sich einen differenzierteren Umgang mit dem Böllerverbot. In weniger dicht besiedelten Regionen sei ein Feuerwerk kein Infektionstreiber, sagt er.
"Im dichten Menschengedränge muss man kein Feuerwerk anzünden. Aber dass auf dem freien Land, in den Vorstädten kein Feuerwerk geschossen werden darf, das geht meines Erachtens zu weit."
Immerhin: Für die betroffenen Unternehmen in der Branche ist eine Kompensation im Rahmen der geplanten Wirtschaftshilfen vorgesehen.