Der Vorwurf des Verbraucherzentrale Bundesverbands: Der Discounter mit Sitz in Bad Wimpfen (Kreis Heilbronn) informiere seine Kundinnen und Kunden nicht ausreichend darüber, dass sie ihre persönlichen Daten als Gegenleistung für Rabatte preisgeben. Damit verstoße Lidl gegen Verbraucherrechte, so der Bundesverband. Das Oberlandesgericht bestätigte den Eingang der Unterlassungsklage, während sich Lidl dazu nicht äußern wollte.
Informationspflicht bei digitalen Bonusprogrammen bisher ungeklärt
Laut Verbraucherzentrale erhalten Nutzer der App exklusive Preisnachlässe, zahlen dafür aber mit ihren Daten. Die Verbraucherschützer bemängeln, dass Lidl nicht klar genug darauf hinweist – weder bei der Anmeldung noch in den Nutzungsbedingungen. Das Verfahren könnte Signalwirkung haben, da bislang nicht eindeutig geregelt ist, welche Informationspflichten für digitale Bonusprogramme gelten, die auf Nutzung persönlicher Daten basieren.
Weitere Klage gegen Lidl vor dem Landgericht Heilbronn
Vor dem Landgericht Heilbronn ist bereits eine weitere Klage gegen Lidl anhängig. Darin wirft die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg dem Discounter vor, mit App-Rabatten zu werben ohne mitzuteilen, wie hoch der Preis für Kunden ohne App ist.
Nach Angaben des Discounters nutzen mehr als 100 Millionen Kundinnen und Kunden die "Lidl Plus"-App.