Die Gemeinde Braunsbach (Kreis Schwäbisch Hall) habe das Urteil des Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) zur Windkraftanlage Orlach 6 mit Erleichterung aufgenommen. Bürgermeister Frank Harsch (CDU) sagte dem SWR, dass es in erster Linie um die Verlängerung der Laufzeit zwischen 15. September und 15. November ginge. Diesbezüglich habe die Gemeinde gewonnen und einen Teilerfolg für die Energiewende erzielt, da nun auch tagsüber das Windrad laufen dürfe, was seither nicht der Fall war.
"Vom Grundsatz her sind wir wirklich sehr froh in der Gemeinde Braunsbach, dass wir jetzt einfach die Energiewende hier konkret machen können, dass nicht permanent geklagt wird."
Die Gemeinde will die Laufzeit der Windkraftanlage zwischen Mitte September und Mitte November ausweiten und diese auch tagsüber betreiben. Dagegen hatte der NABU geklagt, weil er geschützte Vögel wie den Rotmilan gefährdet sah.
Mehr Windenergie, aber nicht um jeden Preis Windrad oder Vogelschutz: Langer Streit in Braunsbach
Mehr Windkraftanlagen werden dringend benötigt, aber nicht überall sind sie willkommen oder angebracht. In Braunsbach wird seit Jahren über eine Anlage gestritten.