Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Rentner seine minderjährige Enkelin über neun Monate hinweg immer wieder zu sexuellen Handlungen genötigt hat. Von Mai 2022 bis Januar 2023 kam es zu insgesamt 16 Übergriffen. Nun wurde der Mann vom Landgericht Heilbronn wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Angeklagter zahlt auch Schmerzensgeld und folgende Kosten
Das Gericht blieb damit knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre Haft gefordert hatte. Der Mann hatte außerdem bereits im Vorfeld einem Vergleich zugestimmt. Demnach zahlt er 5.000 Euro Schmerzensgeld an seine Enkelin und übernimmt weitere anfallende Kosten, wie beispielsweise für Therapiestunden des Mädchens.
Der Angeklagte sowie seine Enkelin, deren Mutter und weitere Familienmitglieder wohnten damals alle unter einem Dach in einem Haus in Heilbronn. So seien die Taten überhaupt erst möglich gewesen, heißt es.