Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim gab einer Bürgerin recht, die ihren Teilort Impfingen mit nur einem Sitz im Gemeinderat Tauberbischofsheim (Main-Tauber-Kreis) unterrepräsentiert sah.
Am Mittwoch äußerten sich die Tauberbischofsheimer Bürgermeisterin Annette Schmidt (parteilos) und das Landratsamt Main-Tauber-Kreis zum weiteren Vorgehen: Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis wird die Wahl nach dem VGH-Urteil für ungültig erklären. Bis zur Neuwahl darf der Gemeinderat nur geschäftsführend agieren.
Es komme viel Arbeit auf den Gemeinderat, auf sie und ihr Team zu, so Bürgermeisterin Schmidt: "Ende September wollen wir die Hauptsatzung ändern, die neuen Sitzverteilung festlegen, die Größe des Gemeinderats und die Sitzverteilung dann auch auf die Ortsteile, um eine möglichst gute Sitzverteilung entsprechenden Proportionen hinzukriegen."
Crailsheimer Gemeinderat lehnte Abschaffung ab
Das Thema "unechte Teilortswahl" beschäftigte auch andere Kommunen in der Region Heilbronn-Franken - zum Beispiel die Große Kreisstadt Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall).
Dort hatte der Gemeinderat eine Abschaffung abgelehnt. Jetzt kommt das Thema aber nochmals im Herbst in den Gemeinderat, bestätigte ein Sprecher dem SWR Studio Heilbronn. Denn, so der Sprecher, das Urteil sei zwar nur eine inhaltliche Bestätigung, könnte aber rechtliche Konsequenzen auch für Crailsheim haben. Weit mehr als 350 Kommunen in Baden-Württemberg wenden die Unechte Teilortswahl an, so auch in 16 von den 18 Kommunen im Main-Tauber-Kreis.