Der Bürgermeister der Gemeinde Kupferzell (Hohenlohekreis) Christoph Spieles (CDU) ist derzeit redlich bemüht, in einem Streit zweier Familien zu moderieren. Denn Metzgerfamilie Beck geht juristisch gegen Familie Bäumlisberger vor, denen ein Hotel mitten in der Gemeinde gehört. Streitpunkt ist deren Wirtschaft samt Außengastronomie. Einträge im Grundbuch, die über einhundert Jahre her sind, gestatten einen solchen Betrieb nämlich nicht.
Grundbuch: Dort darf keine Wirtschaft betrieben werden
Es existiert ein Kaufvertrag vom 17. April 1919. Im Grundbuch heißt es, auf der Fläche dürfe nie eine "Wirtschaft" betrieben werden. Beide Parteien haben Immobilien auf der betroffenen Fläche. Hotelbesitzer Dieter Bäumlisberger ist der Ansicht, die Hotelgastronomie sei von diesem Passus nicht betroffen. Die Metzgerfamilie Beck, die ihren Laden gegenüber hat, sieht das jedoch anders und hat geklagt. Das Hotel solle das Betreiben der Wirtschaft unterlassen. Der Termin am Landgericht Heilbronn ist zufällig am 17. April, auf den Tag 104 Jahre nach dem historischen Kaufvertrag.
Unterlassungsklage einen Tag nach Hotelstart im Briefkasten
Das Hotel samt Wirtschaft hat den Betrieb am 1. Mai 2022 gestartet, bereits einen Tag später sei das Unterlassungsschreiben bei ihnen eingetrudelt, sagte Dieter Bäumlisberger dem SWR. Ihm hatte der ehemalige Bürgermeister von Kupferzell Joachim Schaaf (parteilos) beim Kauf zugesichert, dass das Verbot eine Wirtschaft zu betreiben aus dem Grundbuch gestrichen werde. Dies ist bislang aber nicht geschehen.
Bürgermeister Spieles will schlichten
Auch deshalb fühlt sich der neue Bürgermeister Christoph Spieles verpflichtet, tätig zu werden. Er sagte dem SWR, die Gemeinde habe sich auch bemüht, diese Eintragung löschen zu lassen. Bürgermeisterwechsel und Pandemie kamen aber dazwischen. Nun steht das Hotel, doch die Familie Beck pocht darauf, dass die Eintragung Bestand hat: auf diesem Grundstück darf keine Gastronomie betrieben werden. Spieles spricht von Versäumnissen auf allen drei Seiten. Für die Gemeinde sei es nicht schön, "wenn zwei Honoratioren sich bekriegen". In einem Gespräch versuchte er deshalb zu vermitteln. Im angesetzten Prozess komme es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Vergleich, bei dem alle Seiten etwas geben müssten, das könne man doch auch ohne einen Prozess lösen, so Spieles.
Beklagter zuversichtlich, Kläger äußert sich nicht
Dennoch sehe es nicht nach einer Lösung bis zum Prozessbeginn am 17. April aus, mutmaßt Dieter Bäumlisberger. Er gehe mit einem guten Gefühl in die Auseinandersetzung und bezweifle, dass die Einschränkung aus dem Jahr 1919 nach noch gültig sei. Kläger Horst Beck senior wollte sich dem SWR gegenüber zum Vorfall nicht äußern.