Nachdem im Stadtgebiet Heilbronn bei zehn Möwen Geflügelpest festgestellt wurde, gilt für rund 130 Nutzgeflügelhaltungen mit rund 7.000 Tieren Stallpflicht. Diese Zahlen gab die Verwaltung bekannt. Bei so manchem Geflügelhalter sorgt diese Regelung für Unmut.
Stadtgrenze sorgt für Unverständnis
Die Stallpflicht gilt bis zur Stadtgrenze, das bedeutet, teilweise nur wenige hundert Meter entfernt, gilt sie beim Kollegen im Landkreis nicht. Das führt bei Geflügelhaltern für Unverständnis. Für die Tiere bedeute das Stress und sobald die Eier nicht mehr als Freiland verkauft werden können, habe das auch finanzielle Auswirkungen, erklärt ein Heilbronner Geflügelhalter.
Landkreis prüft Rechtslage
Dass die Möwen, die im Stadtgebiet Heilbronn gefunden wurden, vermutlich auch über Landkreisgebiet unterwegs waren, ist auch den Verantwortlichen im Landratsamt Heilbronn bewusst. Deshalb werde gerade rechtlich geprüft, welche Auswirkungen der Fund im Stadtgebiet Heilbronn auf den angrenzenden Landkreis hat. Zusätzlich wird eine tote Möwe bei Möckmühl untersucht, ob sie an der Geflügelpest gestorben ist. Ergebnisse werden in den kommenden Tagen erwartet.