Krankenhausflur (Symbolbild) (Foto: SWR)

Kliniken der Region passen Besucherkonzept an

Corona-Verordnung fällt: Neue Besuchsregeln in Krankenhäusern

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Nicole Heidrich

Zum 1. März wird die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg aufgehoben. Auch für Besucher der Kliniken in der Region hat das Auswirkungen.

Seit dem 1. März gilt für Mitarbeitende und Bewohner von medizinischen Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen keine Maskenpflicht mehr. Ebenso fällt die Testpflicht - sowohl für Beschäftigte im Gesundheitswesen als auch für Besucherinnen und Besucher. Letztere müssen noch bis zum 7. April Masken tragen. Die SLK-Kliniken Heilbronn und die BBT-Gruppe haben an ihren Standorten ihr Besucherkonzept angepasst.

Maskenpflicht bleibt für Besucher, Testpflicht nicht

So könnten Besuche an allen Standorten der Heilbronner SLK-Kliniken wieder zwischen 10 und 18 Uhr stattfinden, heißt es in einer Mitteilung. Ambulanzpatientinnen und -patienten, Begleitpersonen, Besucherinnen und Besucher, Blutspendende und alle anderen externen Personen, die die Klinikgebäude betreten, müssten weiterhin eine FFP2-Maske tragen. Das gelte nicht für Kinder unter sechs Jahren.

Eine Testpflicht bestehe aber nicht mehr. Zudem sollte pro Patientin oder Patient nur ein Besuchender anwesend sein. Heißt: Stationär aufgenommene Patientinnen und Patienten dürften zwar von mehreren Menschen pro Tag Besuch bekommen, allerdings nicht gleichzeitig. Das gelte auch für corona-positiv Getestete. Nicht mitgezählt werden Kinder unter 14 Jahren. In der Kinderklinik dürften aber beide Elternteile gleichzeitig die kleinen Patientinnen und Patienten besuchen, heißt es weiter.

Kinderklinik Heilbronn (Foto: SWR, Simon Bendel)
Die Kinderklinik in Heilbronn: Kleine Patientinnen und Patienten dürfen wieder von beiden Elternteilen gleichzeitig besucht werden.

BBT-Gruppe: Maskenpflicht bleibt im Umgang mit Corona-Patienten

Auch die Häuser der BBT-Gruppe in Heilbronn-Franken haben ihre Besucherregelungen dementsprechend angepasst. So besteht auch im Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim, im Krankenhaus Tauberbischofsheim (beide Main-Tauber-Kreis) und im Hohenloher Krankenhaus Öhringen (Hohenlohekreis) keine Testpflicht mehr für Mitarbeitende sowie Besucherinnen und Besucher, heißt es von einer Sprecherin. Besuchende müssen aber weiterhin die FFP2-Maske tragen.

"Angesichts der zurzeit ansteigenden Corona-Fälle im Caritas-Krankenhaus und im Krankenhaus Tauberbischofsheim gilt hier die FFP2-Maskenpflicht weiterhin auch für ambulante Patienten und deren Begleitpersonen", so die Angabe der BBT-Gruppe. Im direkten Patientenkontakt würden auch die Mitarbeitenden eine Maske tragen. Vor allem im Umgang mit Corona-Patientinnen und -Patienten werde weiterhin eine persönliche Schutzausrüstung getragen.

Menschen hätten Maskenpflicht im Krankenhaus akzeptiert

Probleme mit der Umsetzung der Maskenpflicht habe es in jüngster Vergangenheit keine gegeben, heißt es vom SLK-Klinikum. Das Unternehmen habe "keine größeren Vorkommnisse verzeichnet". Die meisten Menschen hätten Verständnis dafür gezeigt, dass in Krankenhäusern andere Regeln galten. Man hätte auch niemand wegen nicht eingehaltener Maskenpflicht des Hauses verweisen müssen.

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