Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg sind laut der aktuellen Corona-Verordnung von den geltenden 2G-Regelungen ausgenommen - auch in der Region Heilbronn-Franken. Das gilt auch dann, wenn beispielsweise die "Alarmstufe" im Land in Kraft tritt.
Diese Ausnahmeregelung greift, da Schülerinnen und Schüler aufgrund der aktuellen Verordnung für den Schulbetrieb mehrmals wöchentlich in den Schulen getestet werden müssen. Diese Corona-Tests bleiben zwar in den Herbstferien aus, dennoch soll die Ausnahmeregelung beibehalten werden.
Gespaltene Meinungen zum 2G-Nachweis in den Herbstferien
Schülerinnen und Schüler müssen beispielsweise beim Besuch von 2G-Veranstaltungen nur nachweisen, dass sie noch zur Schule gehen. Im Hinblick auf die hohe Zahl an bisher ungeimpften Schülerinnen und Schülern kritisieren einige selbst dieses Vorgehen. Das zeigt auch eine nicht-repräsentative Befragung am Albert-Schweitzer-Gymnasium in Neckarsulm (Kreis Heilbronn).
Der Schulleiter Marco Haaf appelliert mit Blick auf die "sehr stark" ansteigenden Corona-Infektionszahlen an die Vernunft der Schülerinnen und Schüler, sich in den Herbstferien weiterhin selbst zu testen oder testen zu lassen. Haaf hofft, dass dieser Appell auch an anderen Schulen auf Anklang stößt.
Kostenloser Corona-Test mit Schülerausweis
Schülerin Carolin Schwientek beispielsweise ist volljährig und geimpft. Sie testet sich immer noch regelmäßig. Gerade jetzt, wie sie sagt, nachdem es einen positiven Corona-Fall in ihrer Stufe gab. Ihrer Meinung nach sollte der Schülerausweis sie dazu berechtigen, Schnelltests wieder kostenlos zu bekommen, gerade auch in den Herbstferien.
Seit dem 11. Oktober müssen Volljährige ihre Schnell- oder PCR-Tests aus eigener Tasche zahlen. Bei mehrfachen Testungen in den Ferien für Schülerinnen und Schüler sei das eine zusätzliche finanzielle Belastung.