Am Albert-Schweitzer-Gymnasium Neckarsulm (Kreis Heilbronn) werden ab der achten Klasse mit dem Gemeinschaftskundeunterricht auch Politik und Wahlen zum Thema. Im Leistungskurs haben sich die 17- und 18-jährigen Schülerinnen und Schüler dabei auch intensiv auf die Bundestagswahl 2025 vorbereitet. Doch dann wurde diese vom September in den Februar vorverlegt. Heißt für einige: Im September hätten sie zwar wählen dürfen, jetzt allerdings noch nicht, weil sie noch nicht volljährig sind. Einige der Neckarsulmer Schülerinnen und Schüler ärgert das, andere sind froh über etwas mehr Bedenkzeit.
Jugendliche mehr in den Mittelpunkt rücken
Viele der unter 18-Jährigen sind enttäuscht. Seit etwa vier Jahren werden sie auf eine politische Teilhabe vorbereitet. Den Wahl-O-Mat beispielsweise haben die meisten schon ausprobiert, auch wenn sie noch nicht an die Wahlurne dürfen. ASG-Schülersprecherin Diana Agoston will die Zukunft mitgestalten und sich engagieren, wie sie selbst sagt.
Die Jugend sollte mehr im Mittelpunkt stehen, weil das [...] die Zukunft ist.
Minderjährige vor Bundestagswahl enttäuscht
Nicht nachvollziehen können die Jugendlichen vor allem, dass sie beispielsweise 2024 schon auf europäischer Ebene mitbestimmen durften, jetzt aber im eigenen Land aufgrund ihres Alters ihre Stimme nicht abgeben dürfen. Denn bei den Kommunal- und Europawahlen 2024 durften erstmals auch 16-Jährige wählen.
Im Endeffekt ändert sich nicht so viel in diesen zwei Jahren an meiner Meinung, und deshalb finde ich das schon ein bisschen blöd.
Unterschiedliche Meinungen zur Wahl unter den 17-Jährigen
Natürlich unterhalten sich die Schülerinnen und Schüler auch privat über das Thema. Doch während manche enttäuscht sind, dass sie durch die Verlegung der Wahl um ihre Beteiligung gebracht werden, sind andere erleichtert, noch etwas Zeit zu haben.
Ich kenne auf jeden Fall ein paar Leute, die meinen, dass sie froh sind, dass sie jetzt noch nicht die Verantwortung tragen müssen.
So oder so, den Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ist die Bedeutung des Wählens bewusst, sagen sie dem SWR. So geht es im Unterricht beispielsweise derzeit darum, wie Nichtwählen das Wahlergebnis beeinflussen kann. Wer nicht wählen geht, darf sich aber am Ende auch nicht über das Ergebnis beschweren, so der Tenor.
Daher sehen auch schon die unter 18-Jährigen das Wählen als Pflicht und appellieren vor allem an jene Erstwählerinnen und Erstwähler, die jetzt schon ihre Stimme abgeben dürfen: Geht wählen und nutzt euer Recht auf Mitbestimmung.