
Nach Angaben des Gerichts hat sich der zur Tatzeit 17-jährige Angeklagte weder zu seinen persönlichen Verhältnissen noch zum Tatvorwurf geäußert. Der als Zeuge geladene Vater des Angeklagten berief sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht und machte ebenfalls keine Angaben. Die Jugendkammer hat am ersten Prozesstag am Mittwoch außerdem drei Videos vom Tatort und der Spurensicherung angesehen.
Schweigen auch im Vorfeld des Prozesses
Angeklagt ist ein junger Mann, der auf dem elterlichen Reiterhof in Güglingen-Frauenzimmern seinen 15-jährigen Bruder erstochen und seinen Vater mit 29 Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben soll.
Seit dem Tattag Ende Januar hat sich der Angeklagte weder zum Tathergang noch zum Motiv geäußert, auch sein Vater hat bisher keine Angaben gemacht.
Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen
Weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt minderjährig war, sind aus Jugendschutzgründen Öffentlichkeit und Presse vom Prozess ausgeschlossen. Auch die Anzahl der Verhandlungstage wird geheim gehalten.