Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Schild vor Eingang (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Uwe Anspach)

Main-Tauber-Kreis hatte Bürgermeisterin des Amtes enthoben

VGH-Entscheidung zu Amtsenthebung in Niederstetten am Freitag

Stand

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg will am Freitag seine Entscheidung verkünden, ob die vorläufige Amtsenthebung der Bürgermeisterin von Niederstetten rechtens ist.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte den Fall am Donnerstagvormittag verhandelt. Die Kreisverwaltung des Main-Tauber-Kreises ist der Auffassung, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Gemeinderat und der Verwaltung in Niederstetten auf der einen und Bürgermeisterin Heike Naber (parteilos) auf der anderen Seite dauerhaft zerstört sei.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat bereits die vorläufige Dienstenthebung der Bürgermeisterin durch das Landratsamt für nicht rechtmäßig erklärt. Neben formellen Fehlern kritisierte das Gericht unter anderem die Verhältnismäßigkeit der Dienstenthebung. An der Richtigkeit dieses Urteils übte wiederum das Landratsamt ernstliche Zweifel. Deshalb befasst sich seit Donnerstag der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim mit dem Fall.

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Amtsverweser im Rathaus

Bis zu einer Entscheidung kann Naber ihren Dienst nicht fortsetzen. Momentan kümmert sich Simon Michler als Amtsverweser um die Aufgaben im Rathaus Niederstetten.

Der Streit war entbrannt, da der gesamte Gemeinderat Strafanzeige unter anderem wegen Falschbeurkundung und Haushaltsuntreue erstattet hatte.

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SWR