Unter anderem wurde am Mittwoch die Tierärztin des Veterinäramts gehört. Sie sollte erzählen, wie die Zustände damals in dem Stall in Ilshofen aus ihrer Sicht waren. Laut ihrer Darstellung sei ihr damals kaum etwas negativ aufgefallen, der Stall habe einen guten Eindruck gemacht.
Die Tierschützer sehen das anders. Sie hatten am Mittwoch einen Sachverständgen mitgebracht, der allerdings erst einmal allgemein über mögliche Leiden der Tiere bei der Putenzucht sprach. Außerdem hatte der Putenhalter Vertreter geschickt - einen Anwalt und einen Tierarzt, die ihre Sicht der Dinge schilderten. Ob es einen weiteren Termin geben wird und wann es zu einer Entscheidung kommt, ist offen.

Der Hintergrund des Falls: Im Jahr 2015 waren Tierschützer in einen Putenstall in Ilshofen (Kreis Schwäbisch Hall) eingedrungen. Dort hatten sie Filmaufnahmen gemacht, um die - ihrer Auffassung nach - desolaten Haltungsbedingungen der Tiere zu dokumentieren.
Nachdem das Veterinäramt keinen Handlungsbedarf sah, reichte die Tierschutzorganisation "Menschen für Tierrechte" beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage gegen die Behörde ein - scheiterte aber. Seit Mittwoch wird der Fall in zweiter Instanz am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim verhandelt. Ziel der Tierschützer ist nach eigenen Angaben, die jetzige Form der Putenmast abzuschaffen und die Haltungsform der Tiere in Deutschland nachhaltig zu verändern.
Tierschützer wollen von Bundesregierung neue Verordnung
Mit der Klage will der Verein nach eigenen Angaben durch alle Instanzen gehen. Demnach wollen die Tierschützer letztendlich die Bundesregierung zu einer Verordnung zwingen. Diese setzt bislang nur auf eine freiwillige Vereinbarung mit den Putenhaltern. Die aber werde nicht eingehalten. So seien das betäubungslose Schnabelkürzen, verdreckte Ställe und das Halten zehntausender Tiere auf engstem Raum auch hierzulande weiter an der Tagesordnung, heißt es auf der Seite der Tierschutzorganisation.

Tierschützer brechen in Putenmastbetrieb in Ilshofen ein
Angefangen hatte alles im Mai 2015: Tierschützer drangen damals in einen Putenstall in Ilshofen (Kreis Schwäbisch Hall) ein. Die Tierschützer wollten auf Missstände im Stall mit Video-Aufzeichnungen aufmerksam machen. Der Betreiber des Hofes überraschte die Eindringlinge, zwei Männer und eine Frau. Es kam zur Rangelei, als die Filmenden flüchten wollten. Der Landwirt wurde dabei verletzt. Die Polizei konnte die damals 19, 22 und 27 Jahre alten Tierschützer festnehmen.
Im Anschluss an den Vorfall folgte der sogenannte "Putenstall-Prozess". Darin wurde der Hauptangeklagte nach mehreren Instanzen zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt, die beiden Mittäter zu Geldstrafen.