Im Prozess um einen eventuellen Impfschaden und angeblich mangelhafte Impfaufklärung hat das Landgericht Heilbronn die Klage abgewiesen. (Foto: SWR, Simon Bendel)

Klägerin will Berufung einlegen

Heilbronner Landgericht: Klage gegen Corona-Impfärztin abgewiesen

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Im Prozess um einen eventuellen Impfschaden und angeblich mangelhafte Impfaufklärung hat das Landgericht Heilbronn die Klage abgewiesen. Die Klägerin sei ausreichend aufgeklärt worden.

Vor dem Heilbronner Landgericht hat eine Frau gegen ihre damalige Impfärztin geklagt und Schadensersatz gefordert, weil sie nicht richtig aufgeklärt worden sei und danach schwere Impfschäden entwickelt habe. Das Landgericht hat diese Klage am Dienstag abgewiesen. Die Klägerin sei ordnungsgemäß aufgeklärt worden, hieß es. Für die Aufklärung habe das unterschriebene Formular und die Möglichkeit für Fragen genügt, so das Gericht. Es sei nicht so gewesen, dass die Impfärztin schon mit aufgezogener Spritze beim Impfen gestanden habe und keine Nachfragemöglichkeit bestanden habe, wie es die Klägerin vorgebracht hatte. Sie will in Berufung gehen, wie ihr Anwalt dem SWR nach der Verhandlung mitteilte.

Kein Urteil über mögliche Impfschäden

Das Gericht hat nach der Verhandlung im Januar jetzt darüber entschieden, ob die Klägerin ausreichend aufgeklärt wurde. Ob überhaupt ein Impfschaden aufgrund der Impfung entstanden ist, hat das Gericht nicht weiter untersucht, das wäre erst im Falle einer mangelhaften Aufklärung Gegenstand des Prozesses geworden.

Berufung angekündigt

Wie der Anwalt der Klägerin, Ulrich Stegmüller, dem SWR mitteilte, will diese gegen das Urteil in Berufung gehen. Die Initiative hätte ganz klar von der Impfärztin ausgehen müssen, so Stegmüller. "Sie hätte von sich aus auf die Patientin zugehen und sagen müssen: 'Jetzt kläre ich Sie über die möglichen Impfrisiken auf.' Das ist nicht passiert." Das Gericht aber habe wohl die Klägerin in der Initiativpflicht gesehen - nicht die Impfärztin, so der Anwalt. "Das halte ich für falsch." Auch Schadensersatzansprüche in Höhe von 340.000 Euro gegen Staat und Hersteller wolle er parallel verfolgen. 

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Klägerin machte schwere Impfschäden geltend

Die Klägerin machte vor Gericht schwere Impfschäden geltend. Sie leide unter Lähmungserscheinungen, Kraftlosigkeit und Schmerzen. Der Klägerin zufolge habe keine Möglichkeit bestanden, vor der Impfung Fragen zu den Risiken zu stellen. Auch fühlte sich die Klägerin, eine angehende Pflegefachkraft, von ihrem Arbeitgeber unter Druck gesetzt, damit sie das Formular zur Anerkennung der Risiken unterzeichnet.

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