Verbotene Schlagfalle in Eppingen benutzt

Prozess auf Juni verschoben: Kater illegal mit Bärenfalle getötet

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Der Prozess am Amtsgericht Heilbronn um einen Kater, der in einer illegal aufgestellten Bärenfalle verendet ist, wird kurzfristig verschoben. Das teilte das Gericht jetzt mit.

Die Tierschutzorganisation PETA kämpft gegen solche Fallen. Sogenannte Bärenfallen sind in Baden-Württemberg illegal und damit verboten, weil sie für Marder und Co. ein qualvolles Ende bedeuten können. In Eppingen (Kreis Heilbronn) ist im vergangenen September Kater Emil in eine Schlagfalle (auch Bärenfalle genannt) geraten. Er ist an seinen Verletzungen gestorben. Der Vorfall hat die Tierschutzorganisation PETA auf den Plan gerufen.

Schlagfalle aus Metall (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance / dpa | Polizeiinspektion Mindelheim)
Beispiel einer Schlagfalle (Archivbild)

Anklage wegen Verstoßes gegen Tierschutzgesetz

Das Ende von Emil schildert die Tierschutzorganisation drastisch. Der Besitzer hatte ihn wohl schreien hören und dann in der Falle in der Nähe gefunden. Auch mit zwei Personen soll es nicht gelungen sein, ihn zu befreien, sodass er in den Armen seiner Eigentümer gestorben sei.

Neben dem Eigentümer hat auch PETA Strafanzeige gestellt. Die Anklage lautet: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Am Dienstag hätte sich der Mann, der die Falle aufgestellt haben soll, vor dem Heilbronner Amtsgericht verantworten sollen. Der Prozess wird auf Ende Juni verschoben.

Steinmarder blickt in Kamera (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance / dpa | Philipp Schulze)
Marder wie dieser Steinmarder oder auch Füchse sind häufig die Ziele von Schlagfallen

Bärenfallen seit 2015 verboten

Die Organisation PETA setzt sich bereits seit einiger Zeit für ein bundesweites Verkaufsverbot von Schlagfallen ein. Wird der Auslöser der Fallen berührt, schnappt die aufgespannte Falle zu und verletzt das betroffene Tier meist stark. Bewegungsunfähig und verletzt verenden die Tiere oft nach einiger Zeit qualvoll.

Diese Schlagfallen sind in einigen Bundesländern bereits verboten - in Baden-Württemberg seit 2015. Der Verkauf ist jedoch weiter erlaubt. Manchmal dürfen sie ausnahmsweise mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde aufgestellt werden.

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SWR