Amtsgericht Heilbronn Eingang (Foto: SWR, Jürgen Härpfer)

Knapp 200.000 Euro in Heilbronn erschlichen

Bewährungsstrafe für Corona-Betrug mit Teststation

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Am Amtsgericht Heilbronn ist ein Urteil gegen einen 25-Jährigen wegen Betrugs gefallen. Er hat unrechtmäßig Zahlungen für Corona-Tests erhalten.

Der Angeklagte zeigte sich vor dem Heilbronner Amtsgericht am Donnerstag geständig. Das Urteil lautet zwei Jahre auf Bewährung. Laut Anklageschrift hat der Mann "Computer-Betrügereien" begangen und auf diese Weise Zahlungen für fingierte Corona-Tests erschlichen. Der 25-Jährige hatte von Anfang Juni 2021 bis Ende Februar 2022 in Heilbronn in der Weststraße das sogenannte "Schnelltestzentrum am Bahnhof" betrieben sowie eine mobile Teststation.

Kanpp die Hälfte der Corona-Tests war fingiert

In dem Zeitraum rechnete er über 30.000 Testungen bei den Krankenkassen ab, heißt es. Davon war jedoch rund die Hälfte fingiert, gestand der Angeklagte. Insgesamt habe er für die Tests 380.000 Euro in Rechnung gestellt - davon wurden 191.000 Euro zu Unrecht abgerechnet.

Urteil Betrugsprozess Corona-Testungen (Foto: SWR)
In Heibronn ist ein Urteil wegen Betrugs mit Corona-Tests gefallen.

Die Ermittler kamen dem 25-Jährigen wegen eines Geldwäsche-Verdachts auf die Schliche. Bei einer Durchsuchung zeigte sich, dass scheinbar die Listen für die getesteten Personen manipuliert wurden. Weitere Zahlungen wurden gestoppt, der Verurteilte hatte bereits zusätzliche 95.000 Euro für angebliche Testungen in Rechnung gestellt. Der Angeklagte räumte die Taten ein und hatte keine Vorstrafen, zudem sollen 92.000 Euro Schadensausgleich bezahlt werden. Daher kam der Angeklagte mit zwei Jahren auf Bewährung davon.

Betrug "sehr einfach möglich"

Ein Ermittler sagte vor Gericht aus, es habe für die Corona-Teststellen kaum Kontrollmechanismen gegeben. Betrug sei hier sehr einfach möglich gewesen. Für die Überweisungen habe es ausgereicht, der Kassenärztlichen Vereinigung lediglich die Zahlen für die angeblich getesteten Personen durchzugeben. Die Angaben wurden nur durch einen Computer auf Plausibilität geprüft, daher lautete die Anklage auch auf "Computer-Betrug".

Der 25-jährige Verurteilte muss damit rechnen, dass er, um den Schaden vollständig zu begleichen, für die nächsten 30 Jahre finanziell haftbar gemacht werden kann.

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SWR