
Schlappe für das Landratsamt Main-Tauber, Erfolg für Niederstettens Bürgermeisterin Naber – so lässt sich das Urteil zusammenfassen, das heute das Verwaltungsgericht Stuttgart im Zusammenhang mit der vorläufigen Dienstenthebung der Niederstettener Bürgermeisterin veröffentlicht hat. Die Verfügung der Kreisbehörde sei unverhältnismäßig und rechtswidrig und wird deshalb aufgehoben.
Bürgermeisterin Heike Naber begrüßt das Urteil und fordert alle Beteiligten zu Gesprächen auf. Man müsse zu einer konstruktiven Arbeit zurückfinden, so die Stadtchefin in einer schriftlichen Stellungnahme.

Naber will Amtsgeschäfte wieder aufnehmen
Heike Naber werde die Amtsgeschäfte wieder aufnehmen, sobald das Urteil rechtskräftig sei. Dies ist nicht vor dem 6. Dezember der Fall.
Die Sache könnte sich darüber hinaus noch weiter hinziehen. Denn das Landratsamt hat bereits angekündigt, Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim beantragen zu wollen, weil es „ernstliche Zweifel“ an der Richtigkeit des Urteils sieht.
Erst einmal ändert sich im Rathaus nichts
Mindestens so lange, bis der VGH über den Zulassungsantrag der Berufung entschieden hat, kann Naber ihren Dienst nicht antreten.
Im Klartext: Im Niederstettener Rathaus ändert sich zunächst nichts. Die Amtsgeschäfte werden weiter von den stellvertretenden Bürgermeistern geführt. Außerdem wurde ein Berater eingestellt.
Die Vorgeschichte in Niederstetten
Im April dieses Jahres hatte das Landratsamt die Bürgermeisterin vorläufig des Dienstes enthoben, weil es das Vertrauensverhältnis zwischen Gemeinderat und Verwaltung auf der einen und Stadtchefin Naber auf der anderen Seite vollständig und dauerhaft zerstört sah.
Nach wie vor ermittelt die Staatsanwaltschaft Ellwangen im Fall Naber. Hintergrund sind Strafanzeigen des gesamten Gemeinderats, der ihr unter anderem Falschbeurkundung im Amt sowie Haushaltsuntreue vorwirft.