Erst Anfang Februar hatten die Tauberbischofsheimer im Main-Tauber-Kreis ihren Gemeinderat neu wählen müssen. Eine Bürgerin hatte gegen die Wahl von 2019 erfolgreich geklagt. Sie sah ihren Stadtteil Impfingen - gemessen an der Bevölkerungszahl - im Gemeinderat unterrepräsentiert. Impfingen hat nun zwei Sitze, statt bisher einen. An der im Vorfeld viel diskutierten unechten Teilortswahl hielt der Rat bei der Wahl fest.
Der jetzt erfolgte Einspruch sei am 14. Februar eingegangen, sagte Landratsamtssprecher Markus Moll dem SWR. Zur Frage, ob der Einspruch von derselben Person eingereicht wurde, will er sich nicht äußern. Die vorliegende Wahlanfechtung werde im Wesentlichen damit begründet, dass ein Ortsteil der Stadt Tauberbischofsheim im Rahmen der unechten Teilortswahl nicht angemessen repräsentiert sei, so Moll. Die im Vorfeld der Wahl vom Gemeinderat beschlossene Neufassung der Hauptsatzung sehe der Einwender oder die Einwenderin aus formellen Gründen als rechtswidrig an.
Wie geht es jetzt weiter?
Grundsätzlich sei innerhalb von drei Monaten über den Einspruch zu entscheiden, so Moll. Das Kommunalamt werde nun die Stadt Tauberbischofsheim anhören und die Einspruchsgründe dann prüfen, darüber entscheiden und der Person, die Einspruch eingelegt hat, das Ergebnis mitteilen. Erst danach könne entschieden werden, ob die Neuwahl rechtsgültig war, so Moll weiter.