Das Gericht sprach von einem absoluten Vernichtungswillen. Es folgte mit dem Urteil der Ansicht der Staatsanwaltschaft, die außerdem die besondere Schwere der Schuld gefordert hatte. Dies lehnte das Gericht mit Blick auf die Persönlichkeit des Angeklagten aber ab.
Die Verteidigung hatte auf eine Haftstrafe unter 15 Jahren plädiert, weil sie keine typischen Mordmerkmale erkennen konnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Regungslos das Urteil entgegengenommen
Der inzwischen 48 Jahre alte Busfahrer nahm das Urteil wohl eher regungslos hin. Er hatte im Verlauf der Verhandlung angegeben, seine Frau sei krankhaft eifersüchtig gewesen. Er habe sich auf ihren Wunsch hin sterilisieren lassen. Dann habe sie ihm vorgeworfen, das als Grund zum Fremdgehen zu nehmen. Auch von Streitigkeiten um ein Wohnhaus und Unterhalt war die Rede.
Im Auto verbrannt
Das Gericht sah es erwiesen an, dass der Mann seine getrennt lebende Ehefrau in Gerabronn (Kreis Schwäbisch Hall) im vergangenen November auf dem Weg zur Arbeit abgepasst hatte. Er soll die Scheibe ihres Wagens eingeschlagen, auf die Frau eingeprügelt und sie mit Benzin übergossen haben. Dann soll er eine brennende Zigarette in ihr Auto geworfen haben. Die Frau starb an der explosionsartigen Verpuffung.