Ab dem 1. Januar gilt: Gastronomien, die Essen zum Mitnehmen oder Liefern anbieten, müssen neben der üblichen Einmalverpackung auch eine Mehrwegverpackung anbieten. Diese darf nicht teurer sein, eine Herausgabe gegen Pfand ist aber erlaubt. Außerdem muss auf die Möglichkeit extra hingewiesen werden.
Förderung im Vorfeld
In Heilbronn gab es dazu im Vorfeld ein Förderprogramm, um Gastronomien den Umstieg zu erleichtern, rund 30 Betriebe haben mitgemacht. Nicht immer war die Suche nach dem passenden Anbieter einfach, deutlich im Vorteil war, wer nur eine einfache Schüssel benötigte. Ob das System angenommen wird, haben die Menschen selbst in der Hand, sie müssen sich aktiv für Mehrweg entscheiden.
Bei Recherchen des SWR stellte sich außerdem heraus, dass es auch einige Betriebe in Heilbronn gibt, die sich bis Mitte Dezember noch gar nicht mehr dem Thema befasst hatten.

Ausnahmen für Kleinbetriebe und Pappe
Ausgenommen von der neuen Regelung sind Kleinbetriebe mit weniger als 80 Quadratmetern Verkaufsfläche und weniger als sechs Mitarbeitenden. Diese müssen dann keine Mehrwegverpackungen vorhalten, es jedoch dem Kunden ermöglichen, seine eigene mitzubringen. Als Kleinbetrieb zählt hier nicht, wer Teil einer großen Kette ist.
Außerdem betrifft das Gesetz nur Verpackungen aus Plastik oder mit einer Plastikbeschichtung. Ist die Verpackung aus Pappe, ist keine Mehrwegalternative nötig. Von der Pizzaschachtel wird man sich also nicht verabschieden müssen.